AL · Berat
Welche Unterlagen Sie in Berat für den Verkauf brauchen
Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.
Die Unterlagen, die den Preis halten
Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.
Bei einer Eigentumswohnung
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.
Bei einem Haus
Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.
Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt
Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.
Was in der Stadt Berat gilt
Im historischen Kern von Berat sind Neubauten nicht erlaubt. Zulässig sind nur Erhaltung, Restaurierung und Wiederaufbau auf dem bestehenden Gebäudegrundriss.
Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 6 Absatz 2 und Absatz 5; in Kraft seit Veröffentlichung im Fletorja Zyrtare
In der Pufferzone III um die Altstadt von Berat sind Gebäude auf höchstens fünf Geschosse oder 17 Meter bis zum Dachgesims begrenzt, in Pufferzone IV auf höchstens drei Geschosse oder 11 Meter, neue Wohngebäude dort sogar nur auf zwei bis drei Geschosse. Selbst im historischen Kern sind Umbauten auf drei Geschosse gedeckelt.
Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii, Buchstabe ç Ziffer ii, sowie Artikel 12 Absatz 5 Buchstabe b
In der Schutzzone von Berat sind Dacheindeckungen in untraditionellen Farben oder Formen verboten, sofern sie sich deutlich vom historischen Bild abheben. Neue Wohngebäude in Pufferzone IV müssen ein traditionelles Vierflächendach tragen, und eine Außenverputzung ist dort vorgeschrieben.
Grundlage: VKM Nr. 827/2023, Schutzplan für Berat, Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii und Buchstabe ç Ziffer ii
Häufige Fragen
Wie alt darf der Energienachweis sein?
Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.
Muss ich Mängel im Exposé nennen?
Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.
Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?
Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.
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