Zum Inhalt springen

Belgien · Brügge

Steuer beim Immobilienverkauf in Brügge

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Brügge gilt

Für Dächer in der Altstadt von Brügge gilt eine Pflichtneigung zwischen 30 und 60 Grad, gedeckt mit roten oder schwarzen gewellten Keramikziegeln, Naturschiefer oder roten flachen Keramikziegeln. Nur eine einzige waagrechte Reihe an Dachdurchbrechungen wie Gauben oder Dachflächenfenstern ist erlaubt. Sichtbare Solaranlagen von der öffentlichen Straße aus sind verboten.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 23 und 24; Brugse binnenstad, festgestellt 25.01.2011, in Kraft seit 01.05.2011

Fassaden in der Altstadt von Brügge müssen aus handgeformtem Ziegelmauerwerk errichtet werden, das gegebenenfalls gestrichen oder verputzt werden darf, ein vorab zur Genehmigung vorzulegendes Farbmuster vorausgesetzt. Verputz mit Silikonharz ist verboten. Fenster-, Tür- und Torrahmen dürfen nicht aus Kunststoff bestehen, sondern nur aus Holz mit ausreichender Profilierung, sichtbare Schornsteine müssen aus vollem Ziegelmauerwerk bestehen.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 33; Brugse binnenstad, in Kraft seit 01.05.2011

Ein Garagentor in einer Fassade mit weniger als 12 Metern Breite ist in der Altstadt von Brügge verboten, außer bei freistehender Bebauung. Das gilt für jede Fassade eines Grundstücks einzeln, selbst wenn es mehrere trägt.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 15; Brugse binnenstad, in Kraft seit 01.05.2011

Die Rechtslage in Belgien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkauf der eigenen Wohnung durch eine Privatperson löst grundsätzlich keine Gewinnsteuer aus. Beim Verkauf innerhalb von fünf Jahren kann eine Spekulationssteuer von 16,5 Prozent anfallen. Offenlegung: Pflicht zum Energieausweis (EPC) und, in Flandern, zum bodemattest über den Bodenzustand; fehlt es, ist der Verkauf angreifbar.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den höheren Verkehrswert. Die Sätze sind regional, nicht national.

Grundlage: Verkäuferpflichten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

Weiter

Bereit, eine Immobilie zu prüfen?

In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.

Immobilie prüfen

Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.

Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.

Auf dem Laufenden bleiben

Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.

Höchstens zweimal im Jahr: neue Funktionen, Markt-Einordnungen und Tipps zu Kauf, Verkauf und Miete. Jederzeit abbestellbar. Keine Weitergabe an Dritte.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

Immobilie prüfen