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Spanien · Cuenca

Steuer beim Immobilienverkauf in Cuenca

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Cuenca gilt

Für die Altstadt von Cuenca gibt die Höhentabelle des Plans die zulässige Metergrenze nach Stockwerkszahl vor, sofern keine abweichende Vorgabe je Straßenzug besteht: 3,20 Meter bei einem Geschoss, 6,20 Meter bei zweien, 9,20 Meter bei dreien, 12,10 Meter bei vieren, 14,00 Meter bei fünf Geschossen, danach 2,90 Meter je weiterem Geschoss.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 3.4 (Regulación de Alturas); endgültig beschlossen 31.07.2000

Fassaden in der Altstadt von Cuenca dürfen nur mit farbigem Gipsputz oder mit Kalkmörtel-Putz verputzt werden, Natursteinverkleidung nur an Gewänden, Stürzen oder Sockeln und nur dort, wo das traditionell üblich ist. Bei den Farben sind reine Grundfarben, Schwarz und dunkle Grautöne verboten, erlaubt sind helle und bläuliche Grautöne sowie ungesättigte warme Farben. Mehr als zwei Putzfarben je Fassadenfläche sind nicht zulässig.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 4.11 (Materiales) und Artikel 4.12 (Colores); endgültig beschlossen 31.07.2000

Dächer in der Altstadt von Cuenca müssen durchgehende Schrägdächer mit einer Neigung zwischen 20 und 30 Grad sein, gedeckt mit handgefertigtem gebogenem Tonziegel in Naturfarbe zwischen mattem Rot und Ocker, wahlweise mit vergleichbarem wiederverwendetem Altziegel. Asphalt- oder Kunststoffbahnen als Deckung sind ausdrücklich verboten, die Firsthöhe darf die Traufhöhe um höchstens 4 Meter übersteigen.

Grundlage: PECA Cuenca, Artikel 4.7 (Cubiertas); endgültig beschlossen 31.07.2000

Die Rechtslage in Spanien

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Gewinn unterliegt der IRPF mit 19 bis 28 Prozent gestaffelt; bei nicht in Spanien ansässigen Verkäufern behält der Käufer 3 Prozent des Kaufpreises ein und führt sie ab (Art. 25.2 TRLIRNR). Dazu die plusvalía municipal der Gemeinde (Art. 104 ff. TRLRHL). Offenlegung: Haftung für vicios ocultos nach Art. 1484 Código Civil, Frist sechs Monate.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den valor de referencia des Katasters, wenn dieser über dem Kaufpreis liegt (Art. 10 TRLITPAJD in der Fassung ab 2022). Der Kaufpreis ist also nur die Untergrenze der Bemessungsgrundlage, nicht automatisch die Basis.

Grundlage: Verkäuferpflichten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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