Belgien · Gent
Steuer beim Immobilienverkauf in Gent
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Gent gilt
In der Altstadt von Gent muss die Traufhöhe eines Neubaus innerhalb einer Marge von zehn Prozent über oder unter der jeweils festgelegten Referenzhöhe der Nachbarbebauung liegen. Die Firsthöhe darf die genehmigte Traufhöhe um höchstens sechs Meter übersteigen.
Grundlage: BPA nr. 115 Gent, Artikel 3.3.5.1 (Bouwhoogte van de gevels); Binnenstad-deel Sint-Michiels, goedgekeurd 5.06.2003
Dächer in der Altstadt von Gent müssen eine Neigung zwischen 35 und 55 Grad haben. Als Deckung sind nur dauerhafte Materialien wie Dachziegel, Kunst- oder Naturschiefer, Zink oder Kupfer zulässig, Wellplatten und Bitumenmaterialien sind ausdrücklich verboten.
Grundlage: BPA nr. 115 Gent, Artikel 3.3.6 (Dakvorm); Binnenstad-deel Sint-Michiels, goedgekeurd 5.06.2003
Sichtbare Gebäudeteile in der Altstadt von Gent müssen mit Materialien ausgeführt werden, die zu Charakter, Art und Farbe der umliegenden Bestandsgebäude passen oder damit einen stimmigen Kontrast bilden.
Grundlage: BPA nr. 115 Gent, Artikel 3.3.7 (Gevelopbouw); Binnenstad-deel Sint-Michiels, goedgekeurd 5.06.2003
Die Rechtslage in Belgien
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Verkauf der eigenen Wohnung durch eine Privatperson löst grundsätzlich keine Gewinnsteuer aus. Beim Verkauf innerhalb von fünf Jahren kann eine Spekulationssteuer von 16,5 Prozent anfallen. Offenlegung: Pflicht zum Energieausweis (EPC) und, in Flandern, zum bodemattest über den Bodenzustand; fehlt es, ist der Verkauf angreifbar.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den höheren Verkehrswert. Die Sätze sind regional, nicht national.
Grundlage: Verkäuferpflichten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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