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Frankreich · Provins

Welche Unterlagen Sie in Provins für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was in der Stadt Provins gilt

Ein Neubau in der Altstadt von Provins darf sich in der Straßenflucht um höchstens ein Geschoss von einem gut erhaltenen angrenzenden Gebäude unterscheiden. Eine feste Meterzahl gibt es nicht, maßgeblich ist die Nachbarbebauung.

Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.16.4; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017

Verputz an Fassaden in der Altstadt von Provins muss aus weißem oder magerem Kalkmörtel mit Sand in Steinton bestehen, gekratzt oder gefilzt verarbeitet. Zementputz, Kunststoffverkleidungen, Tirolean-Spritzputz und künstliche Steinplatten sind verboten.

Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.17.1 und A.17.2; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017

Dächer von Neubauten in der Altstadt von Provins müssen eine Neigung von etwa 45 Grad haben und mit gealtert wirkenden, nuancierten Flachziegeln in 65 bis 80 Stück je Quadratmeter gedeckt werden, ein einheitlicher Braunton ist verboten. Naturschiefer, Zink und Kupfer können genehmigt werden, Schindeln und andere Bitumenprodukte sind untersagt.

Grundlage: AVAP Provins, Règlement écrit, Artikel A.18.2 und A.18.4; Secteur A (Ville Haute), genehmigt 29.09.2017

Die Rechtslage in Frankreich

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Dossier de diagnostic technique (DDT), bis zu elf Einzelbefunde, Wohnfläche nach loi Carrez, État des risques (ERP) samt Auskunft zu Naturgefahren.

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Energieklasse und Treibhausgasklasse aus dem DPE und Angabe, ob die Provision im Preis enthalten ist (FAI).

Was Sie ungefragt sagen müssen

Über die Pflichtbefunde hinaus schuldet der Verkäufer die Offenlegung ihm bekannter versteckter Mängel; ein Haftungsausschluss trägt bei Kenntnis nicht (Art. 1643 Code civil).

Grundlage: Offenlegungspflichten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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