Lettland · Riga
Steuer beim Immobilienverkauf in Riga
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Riga gilt
In Vecrīga, der Altstadt von Riga, muss die Höhe eines Neubaus zwischen denkmalgeschützten Gebäuden von der Staatlichen Denkmalschutzinspektion und dem Bauamt der Stadt Riga genehmigt werden. Sie darf die höchste Nachbarbebauung um höchstens ein Geschoss überschreiten, zusätzlich gilt die im örtlichen Bebauungsplan festgelegte Höchsthöhe.
Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 7.1.2; Zone Vecrīga (daļa Nr. 1), in Kraft seit 12.03.2004
Beim Umbau eines Gebäudes in Vecrīga, der Altstadt von Riga, ist es verboten, originale historische Fenster und Außentüren an Fassaden zu verändern, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Verboten sind außerdem Spiegelglas und Kunststoffverkleidungen.
Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 6.2; gilt im gesamten historischen Zentrum von Riga einschließlich Vecrīga, in Kraft seit 12.03.2004
Bei kulturhistorisch einzigartigen, sehr wertvollen und wertvollen Gebäuden in Vecrīga, der Altstadt von Riga, muss die historische Dachform erhalten bleiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Änderung das Dachbild verbessert oder für den Erhalt des Gebäudes nötig ist.
Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 7.1.4; Zone Vecrīga (daļa Nr. 1), in Kraft seit 12.03.2004
Die Rechtslage in Lettland
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; der Verkauf des länger gehaltenen und zuletzt selbst bewohnten Wohnsitzes ist unter Bedingungen steuerfrei. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Zivilgesetz (Civillikums); der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis oder den Katasterwert, je nachdem welcher höher ist. Größter Posten ist die staatliche Gebühr bei der Grundbucheintragung.
Grundlage: Verkäuferpflichten Lettland. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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