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Lettland · Riga

Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Riga?

Mit der Übergabe ist ein Verkauf nicht erledigt. Für eine bestimmte Zeit können Mängel zurückkommen, und ein Satz im Vertrag schützt Sie weniger, als die meisten annehmen.

Die Uhr läuft ab der Übergabe

Nicht ab der Unterschrift und nicht ab der Eintragung, sondern ab dem Tag, an dem der Käufer das Objekt bekommen hat. Halten Sie diesen Tag schriftlich fest, samt Zählerständen und Zustand, denn er ist der Beginn jeder Frist.

Was der Ausschluss im Vertrag wirklich leistet

„Gekauft wie besichtigt“ steht in fast jedem Vertrag zwischen Privatpersonen und ist auch wirksam. Er hat aber eine Grenze, und die ist in allen hier behandelten Ländern dieselbe.

Er deckt, was Sie nicht wussten

Ein Mangel, von dem Sie selbst nichts ahnten, ist damit erledigt. Genau dafür ist die Klausel gedacht, und dafür trägt sie auch.

Er deckt nicht, was Sie verschwiegen haben

Wer einen Mangel kennt und nicht nennt, kann sich auf keinen Ausschluss berufen. Das gilt ausnahmslos, und die Frist dafür ist meist deutlich länger als die gewöhnliche.

Er deckt nicht, was Sie zugesagt haben

Eine Angabe zur Wohnfläche, zur Baugenehmigung oder zur Nutzbarkeit bleibt verbindlich, auch mit Ausschluss. Sagen Sie deshalb nichts zu, was Sie nicht belegen können.

Der sicherste Weg ist Offenlegen, nicht Verschweigen

Ein Mangel, den Sie im Vertrag benennen, ist ein Mangel, für den Sie nicht mehr haften: Der Käufer hat ihn gekauft. Ein Mangel, den Sie verschweigen, bleibt jahrelang Ihr Risiko. Der feuchte Keller im Vertrag ist billiger als der feuchte Keller vor Gericht.

Was Sie aufbewahren sollten und wie lange

Das Übergabeprotokoll, Fotos vom Zustand, den Schriftverkehr und jede Unterlage, die Sie ausgehändigt haben. Mindestens so lange, wie die Haftungsfrist Ihres Landes läuft, und bei Verdacht auf Streit länger.

Was in der Stadt Riga gilt

In Vecrīga, der Altstadt von Riga, muss die Höhe eines Neubaus zwischen denkmalgeschützten Gebäuden von der Staatlichen Denkmalschutzinspektion und dem Bauamt der Stadt Riga genehmigt werden. Sie darf die höchste Nachbarbebauung um höchstens ein Geschoss überschreiten, zusätzlich gilt die im örtlichen Bebauungsplan festgelegte Höchsthöhe.

Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 7.1.2; Zone Vecrīga (daļa Nr. 1), in Kraft seit 12.03.2004

Beim Umbau eines Gebäudes in Vecrīga, der Altstadt von Riga, ist es verboten, originale historische Fenster und Außentüren an Fassaden zu verändern, die vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind. Verboten sind außerdem Spiegelglas und Kunststoffverkleidungen.

Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 6.2; gilt im gesamten historischen Zentrum von Riga einschließlich Vecrīga, in Kraft seit 12.03.2004

Bei kulturhistorisch einzigartigen, sehr wertvollen und wertvollen Gebäuden in Vecrīga, der Altstadt von Riga, muss die historische Dachform erhalten bleiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn eine Änderung das Dachbild verbessert oder für den Erhalt des Gebäudes nötig ist.

Grundlage: Vorschriften zur Erhaltung und zum Schutz des historischen Zentrums von Riga (Ministru kabineta noteikumi Nr. 127), Punkt 7.1.4; Zone Vecrīga (daļa Nr. 1), in Kraft seit 12.03.2004

Die Rechtslage in Lettland

Wie lange Sie nach der Übergabe haften

Auch eine Privatperson als Verkäuferin haftet für verdeckte Mängel (apslēpti trūkumi), die schon vor der Übergabe vorhanden waren. Das steht in Civillikums Paragraf 1612 und 1614. Paragraf 1612 sagt dabei ausdrücklich zweierlei: Der Verkäufer haftet für Mängel, die er kannte und verschwieg, UND für verdeckte Mängel, die er selbst nicht kannte. Sein Nichtwissen entlastet ihn also nicht; darauf kommt es erst bei der Frage des vertraglichen Ausschlusses an. Entscheidend ist die kurze Frist, in der der Käufer seine Rechte hat: Den Rücktritt vom Vertrag kann er nur bis sechs Monate nach dem Tag des Vertragsschlusses verlangen (Paragraf 1633). Eine Preisminderung kann er bis ein Jahr nach dem Tag des Vertragsschlusses verlangen (Paragraf 1634). Diese Frist läuft ab dem Vertragsschluss, nicht ab dem Entdecken des Mangels und nicht ab der Übergabe. Danach sind diese Rechte verjährt.

Wie weit Sie die Haftung ausschließen können

Ja. Die Parteien können die Haftung für Mängel im Vertrag ausschliessen oder begrenzen. Das erlaubt Civillikums Paragraf 1617 und 1619. Üblich ist eine Klausel, wonach der Käufer die Sache in dem Zustand kauft, in dem sie ist, und der Verkäufer keine Haftung für Mängel übernimmt. Auf Lettisch heisst der Verzicht atteikšanās no atbildības par lietas trūkumiem, also Verzicht auf die Haftung für Mängel der Sache. Ein solcher Ausschluss ist grundsätzlich bindend.

Wann der Ausschluss Sie NICHT schützt

Der Ausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Das lettische Gesetz nennt das ļaunā nolūkā apslēpis, also in böser Absicht verdeckt (Civillikums Paragraf 1617 und 1619). Dann bleibt der Verkäufer trotz Ausschlussklausel haftbar. Nach Paragraf 1620 muss er bei arglistigem Verschweigen sogar den ganzen Schaden ersetzen (visus zaudējumus). Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer den Mangel kannte und ihn bewusst verschwiegen oder das Fehlen des Mangels ausdrücklich behauptet hat.

Bis wann der Käufer einen Mangel melden muss

Das allgemeine Zivilrecht kennt für den Kauf zwischen zwei Privatpersonen keine eigene Rügefrist. Der Käufer muss einen entdeckten Mangel also nicht binnen einer kurzen Frist anzeigen, um seine Rechte zu behalten. Massgeblich ist allein die Verjährung: sechs Monate für den Rücktritt und ein Jahr für die Preisminderung, beide ab dem Tag des Vertragsschlusses (Civillikums Paragraf 1633 und 1634). Innerhalb dieser Zeit muss der Käufer seinen Anspruch geltend machen. Die strengeren Fristen aus dem Verbraucherschutz gelten nur, wenn der Verkäufer ein Händler ist, nicht bei einem Verkauf von privat.

Grundlage: Civillikums Paragraf 1612, 1614, 1633, 1634 (lettischer Wortlaut auf likumi.lv, Dokument id=90220, eingesehen). Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss ich einen Mangel nennen, nach dem niemand fragt?

Ja, wenn er wesentlich ist und der Käufer ihn nicht selbst erkennen kann. Ein Wasserschaden hinter einer neuen Verkleidung gehört genannt, ein sichtbar altes Bad nicht.

Was, wenn sich der Käufer nach Jahren meldet?

Prüfen Sie zuerst, ob die Frist Ihres Landes überhaupt noch läuft. Ist sie abgelaufen, ist der Anspruch in aller Regel erledigt, außer es geht um einen Mangel, den Sie nachweislich verschwiegen haben.

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