Tschechien · Slavonice
Steuer beim Immobilienverkauf in Slavonice
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Slavonice gilt
In der Denkmalreservation von Slavonice sind geneigte Sattel- und gegebenenfalls Walmdächer vorgesehen, mit einer Neigung von 40 bis 45 Grad. Diese Vorgabe gilt im gesamten geschützten Gebiet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen sind nach dem vorhandenen Bestand möglich, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, und werden im jeweiligen Genehmigungsverfahren festgelegt.
Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.2 zur Dachform; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005, fortgeltend nach § 322 Absatz 1 des Baugesetzes 283/2021 Sb. bis längstens 31.12.2028
Als Dachdeckung sind in Slavonice gebrannte Ziegel vorgesehen, vor allem der Biberschwanzziegel in Schuppendeckung, dazu Doppelfalzziegel und die Mönch-und-Nonne-Deckung, wo sie belegt ist, außerdem gespaltene Holzschindeln. Ausdrücklich unzulässig sind vorgefertigte Blechformteile und Wellplatten sowie ähnliche Materialien, die das historische Bild stören.
Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Dachdeckungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005
Für Fassaden in Slavonice nennt der Plan sieben Materialgruppen und verbietet sie: Glasbausteine, Verkleidungen aus Metall oder Blech, Ölanstriche, großflächige Keramikverkleidungen, Verkleidungen aus Kunststoff, vollflächige Verkleidungen sowie sichtbare und architektonisch nicht gestaltete Stahlkonstruktionen.
Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Fassadenänderungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005
Die Rechtslage in Tschechien
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; steuerfrei nach zehn Jahren Besitz oder bei mindestens zwei Jahren Selbstnutzung als Hauptwohnsitz. Offenlegung: Gewährleistung für Mängel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Sb.); ein Ausschluss deckt arglistig verschwiegene Mängel nicht.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Eine Grunderwerbsteuer gibt es seit 2020 nicht mehr, die Nebenkosten sind entsprechend niedrig.
Grundlage: Verkäuferpflichten Tschechien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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