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Frankreich · Straßburg

Steuer beim Immobilienverkauf in Straßburg

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Straßburg gilt

Für Neubauten in der Altstadt von Straßburg darf die Traufhöhe um höchstens ein Geschoss von den Nachbargebäuden abweichen, gemessen innerhalb von 20 Metern ab der Grenze zum öffentlichen Raum. Traufe und First orientieren sich an der Durchschnittshöhe der angrenzenden Gebäude, mit einer Toleranz von höchstens 0,50 Metern für den Sonderfall ganzer Geschosszahlen. Bei geschützten Gebäuden ist jede Aufstockung verboten, ihre Höhe bleibt unverändert erhalten.

Grundlage: Plan de Sauvegarde et de Mise en Valeur (PSMV) de Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 3 Abschnitt IV; beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023

Dächer in der Altstadt von Straßburg sind nach benannten Typen geregelt, jeder mit eigener Mindestneigung und eigenem Pflichtmaterial: Steildächer mit hohem Dachgeschoss brauchen mehr als 52 Grad Neigung und schuppenförmige Ziegel, andere Steildachformen mehr als 40 Grad und Schieferdeckung, und die für das Elsass typischen Mansarddächer verlangen für den unteren und oberen Dachabschnitt zwingend dasselbe Material bei einer Neigung zwischen 35 und 42 Grad.

Grundlage: PSMV Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 4 Abschnitt I Ziffer 2.1.1; Altstadt Straßburg, beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023

Fachwerk an Gebäuden in der Altstadt von Straßburg darf nur dann sichtbar bleiben, wenn es geschnitzten Zierrat, Gesimse oder Spuren alter Bemalung trägt. Schmuckloses Fachwerk muss dagegen verputzt bleiben und darf nicht freigelegt werden. Wird Fachwerk ersetzt, muss dasselbe Holz in gleicher Art und gleichem Profil verwendet werden, und ein Verputz auf Fachwerk oder Bruchsteinmauerwerk ist nur mit reinem Kalkmörtel erlaubt, hydraulischer Kalkmörtel ist auf diesem Untergrund ausdrücklich verboten.

Grundlage: PSMV Strasbourg, Règlement écrit, Artikel 4 Abschnitt I Ziffer 1.2.3 und 1.2.7; Altstadt Straßburg, beschlossen per Präfektendekret vom 07.07.2023

Die Rechtslage in Frankreich

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Gewinn ist mit 19 Prozent plus 17,2 Prozent Sozialabgaben belastet, mit Abschlägen nach Besitzdauer und vollständiger Befreiung nach 22 beziehungsweise 30 Jahren (Art. 150 U CGI). Die Hauptwohnung ist befreit. Offenlegung: umfangreiche Pflichtdiagnosen im dossier de diagnostic technique (Art. L271-4 CCH), darunter Energie, Blei, Asbest und Termiten. Fehlt eine Diagnose, haftet der Verkäufer für versteckte Mängel.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Was in Frankreich umgangssprachlich frais de notaire heißt, sind zu über 80 Prozent Steuern und nicht das Honorar des Notars. Diese Verwechslung führt zu falschen Erwartungen.

Grundlage: Verkäuferpflichten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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