Island
Immobilien in der Stadt Thingvellir: was hier gilt
Was in der Stadt Thingvellir rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Was hier anders ist
In Thingvellir darf niemand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thingvellir-Kommission graben oder ein Bauwerk errichten. Das Verbot nennt ausdrücklich Hausbauten, Wegebau, das Verlegen von Strom- und Telefonleitungen, Bohrungen nach Wasser und die Entnahme von Bodenmaterial. Die zuständige Gemeinde darf eine Baugenehmigung erst danach ausstellen.
Grundlage: Verordnung Nr. 848/2005 über den Nationalpark Thingvellir, Art. 9
Rund um den zu Thingvellir gehörenden See Þingvallavatn gilt ein eigenes Schutzgebiet: Siedlungen, Gewerbeflächen und Massentierhaltung, die das Wasser oder die Tierwelt gefährden könnten, dürfen dort nicht geplant werden. Jede Bau- oder Projektgenehmigung in diesem Gebiet muss Auflagen zum Schutz der Tierwelt und der Wasserqualität enthalten, bei größeren Vorhaben ist zusätzlich die Umweltbehörde zu hören.
Grundlage: Verordnung Nr. 650/2006 über den Schutz von Þingvallavatn, Art. 4 und Art. 9
Die Themen in der Stadt Thingvellir
- Steuer beim Immobilienverkauf in Thingvellir
Was beim Immobilienverkauf in Thingvellir an Steuer anfällt, welche Befreiungen es gibt und wer sie abführt.
- Wie lange hafte ich nach dem Verkauf in Thingvellir?
Wie lange Sie nach einem Verkauf in Thingvellir für Mängel haften, wie weit ein Ausschluss trägt und wann er Sie nicht schützt.
- Welche Unterlagen Sie in Thingvellir für den Verkauf brauchen
Welche Unterlagen Sie für den Verkauf in Thingvellir brauchen, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und welches Fehlen den Preis drückt.
Was Sie in Island selbst nachsehen können
Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.
- Fasteignaskrá (HMS)
Eigentümer, eingetragene Grösse, Brandversicherungswert; Zuständigkeit im Sommer 2026 von Þjóðskrá Íslands auf HMS übergegangen
Eigentum & Lasten
- Landeignaskrá (HMS)
Amtliche Grundstücksgrenzen, soweit erfasst (Kartenansicht)
Wert & Bodenwert
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