Island · Thingvellir
Welche Unterlagen Sie in Thingvellir für den Verkauf brauchen
Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.
Die Unterlagen, die den Preis halten
Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.
Bei einer Eigentumswohnung
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.
Bei einem Haus
Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.
Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt
Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.
Was in der Stadt Thingvellir gilt
In Thingvellir darf niemand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thingvellir-Kommission graben oder ein Bauwerk errichten. Das Verbot nennt ausdrücklich Hausbauten, Wegebau, das Verlegen von Strom- und Telefonleitungen, Bohrungen nach Wasser und die Entnahme von Bodenmaterial. Die zuständige Gemeinde darf eine Baugenehmigung erst danach ausstellen.
Grundlage: Verordnung Nr. 848/2005 über den Nationalpark Thingvellir, Art. 9
Rund um den zu Thingvellir gehörenden See Þingvallavatn gilt ein eigenes Schutzgebiet: Siedlungen, Gewerbeflächen und Massentierhaltung, die das Wasser oder die Tierwelt gefährden könnten, dürfen dort nicht geplant werden. Jede Bau- oder Projektgenehmigung in diesem Gebiet muss Auflagen zum Schutz der Tierwelt und der Wasserqualität enthalten, bei größeren Vorhaben ist zusätzlich die Umweltbehörde zu hören.
Grundlage: Verordnung Nr. 650/2006 über den Schutz von Þingvallavatn, Art. 4 und Art. 9
Die Rechtslage in Island
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Island kennt keinen Energieausweis beim Immobilienverkauf: Die Bauverordnung Byggingarreglugerð nr. 112/2012, Teil 13, regelt bei vollständig gelesenem Volltext (rund 3.900 Zeilen, Suche nach „orkuvottorð" ohne Treffer) ausschliesslich bautechnische Anforderungen für NEUBAUTEN, keine Verkaufs- oder Vermietungs-Offenlegungspflicht wie der EU-Energieausweis. Auch in den übrigen geprüften Gesetzen, dem Kaufgesetz (Lög um fasteignakaup nr. 40/2002) und dem Grundbuchgesetz (Þinglýsingalög nr. 39/1978), steht kein weiterer gesetzlicher Katalog vorzulegender Unterlagen. Ob ein noch nicht geprüftes Spezialgesetz eine solche Pflicht kennt, ist offen. Der Schutz des Käufers läuft stattdessen über die gesetzliche Mängelhaftung, siehe Aufklärungspflicht.
Was schon im Inserat stehen muss
Bereits in der Anzeige: Keine recherchierte Pflichtangabe zur Energieeffizienz; Island kennt keinen Energieausweis beim Verkauf..
Was Sie ungefragt sagen müssen
Island folgt eindeutig dem kontinentalen Modell mit gesetzlicher Mängelhaftung des Verkäufers, nicht caveat emptor wie England, Irland oder Zypern (Lög um fasteignakaup nr. 40/2002). Eine Immobilie gilt als mangelhaft, wenn sie nicht den Anforderungen aus Gesetz und Kaufvertrag genügt (18. gr.: "Fasteign telst gölluð ef hún stenst ekki þær kröfur um gæði, búnað og annað sem leiðir af lögum þessum og kaupsamningi."). Ein genereller "wie besichtigt"-Ausschluss schützt den Verkäufer nicht uneingeschränkt: Die Immobilie gilt trotzdem als mangelhaft, wenn Aufklärungsmängel nach 26. und 27. gr. vorliegen oder ihr Zustand erheblich schlechter ist, als der Käufer nach dem Kaufpreis erwarten durfte (28. gr.). Umgekehrt kann sich der Käufer nicht auf einen Mangel berufen, den er kannte oder hätte kennen müssen, ausser der Verkäufer handelte grob fahrlässig oder wider Treu und Glauben (29. gr.). Rügefrist (48. gr.): Mitteilung innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis, absolute Ausschlussfrist fünf Jahre ab Übergabe. Ein eigenständig geregeltes Institut "Zustandsbericht" (ástandsskýrsla) kennt das Gesetz nicht; ein zugänglich gemachter Bericht wirkt nur über die allgemeine Untersuchungsobliegenheit aus 29. gr. und kann dazu führen, dass ein darin genannter Mangel als erkennbar gilt.
Grundlage: Island kennt keinen Energieausweis beim Immobilienverkauf: Die Bauverordnung Byggingarreglugerð nr. 112/2012, Teil 13, regelt bei vollständig gelesenem Volltext (rund 3.900 Zeilen, Suche nach „orkuvottorð" ohne Treffer) ausschliesslich bautechnische Anforderungen für NEUBAUTEN, keine Verkaufs- oder Vermietungs-Offenlegungspflicht wie der EU-Energieausweis. Auch in den übrigen geprüften Gesetzen, dem Kaufgesetz (Lög um fasteignakaup nr. 40/2002) und dem Grundbuchgesetz (Þinglýsingalög nr. 39/1978), steht kein weiterer gesetzlicher Katalog vorzulegender Unterlagen. Ob ein noch nicht geprüftes Spezialgesetz eine solche Pflicht kennt, ist offen. Der Schutz des Käufers läuft stattdessen über die gesetzliche Mängelhaftung, siehe Aufklärungspflicht.. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-13.
Häufige Fragen
Wie alt darf der Energienachweis sein?
Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.
Muss ich Mängel im Exposé nennen?
Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.
Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?
Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.
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