Spanien · Vitoria-Gasteiz
Welche Unterlagen Sie in Vitoria-Gasteiz für den Verkauf brauchen
Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.
Die Unterlagen, die den Preis halten
Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.
Bei einer Eigentumswohnung
Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.
Bei einem Haus
Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.
Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt
Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.
Die Reihenfolge, die Zeit spart
Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.
Was in der Stadt Vitoria-Gasteiz gilt
Im mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz ist bei Balkonen die Höhe der Brüstung an die Geschosszahl des Gebäudes gekoppelt: mindestens 0,90 Meter im Regelfall, mindestens 0,95 Meter ab vier Geschossen und mindestens 1,05 Meter ab fünf Geschossen. Der Balkon selbst darf höchstens 0,40 Meter auskragen und höchstens 0,12 Meter dick sein, waagrechte Zwischenstreben in der Brüstung sind verboten.
Grundlage: Texto Refundido des Plan Especial de Rehabilitación Integrada del Casco Medieval de Vitoria-Gasteiz (PERI-1), Artikel 43 Absatz 5; endgültig beschlossen 27.09.2006, BOTHA Nr. 24 vom 26.02.2007, konsolidierter Stand Oktober 2017
Für Fassaden im mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz sind nur Naturstein oder steinähnliche Ausführungen wie Kalkmörtel, Stuck oder mineralische Anstriche erlaubt. Verboten sind Keramikverkleidungen, polierter Marmor oder Granit, polierter Terrazzo, glänzende oder halbglänzende Farben sowie Sichtziegel. Die Fenster müssen stets höher als breit sein, nur im obersten Geschoss sind quadratische Fenster erlaubt.
Grundlage: PERI-1 Vitoria-Gasteiz, Artikel 43 Absatz 1 und 4; mittelalterlicher Kern, konsolidierter Stand Oktober 2017
Beim Dach schreibt der Plan für den mittelalterlichen Kern von Vitoria-Gasteiz ein Satteldach mit einer Neigung zwischen 25 und 40 Prozent vor, gedeckt mit gebogenem romanischem Keramikziegel. Der First verläuft in der Regel giebelseitig, ein drittes, zur Straßenecke hin geneigtes Dachfeld ist ausdrücklich verboten. Ein Rand in Form einer Traufe oder eines Gesimses ist an jeder Hauptfassade Pflicht.
Grundlage: PERI-1 Vitoria-Gasteiz, Artikel 42 Absatz 8 und Artikel 43 Absatz 8; mittelalterlicher Kern, konsolidierter Stand Oktober 2017
Die Rechtslage in Spanien
Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt
Pflicht sind: Certificado de eficiencia energética, Nota simple des Eigentumsregisters.
Was schon im Inserat stehen muss
Bereits in der Anzeige: Energieeffizienzklasse aus dem certificado energético.
Was Sie ungefragt sagen müssen
Der Verkäufer haftet für vicios ocultos nach Art. 1484 Código Civil, die Frist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Kannte er den Mangel und verschwieg ihn, hilft ihm ein Haftungsausschluss nicht (Art. 1485).
Grundlage: Offenlegungspflichten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.
Häufige Fragen
Wie alt darf der Energienachweis sein?
Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.
Muss ich Mängel im Exposé nennen?
Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.
Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?
Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.
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