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Island

Immobilien in der Stadt Thingvellir: was hier gilt

Was in der Stadt Thingvellir rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In Thingvellir darf niemand ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Thingvellir-Kommission graben oder ein Bauwerk errichten. Das Verbot nennt ausdrücklich Hausbauten, Wegebau, das Verlegen von Strom- und Telefonleitungen, Bohrungen nach Wasser und die Entnahme von Bodenmaterial. Die zuständige Gemeinde darf eine Baugenehmigung erst danach ausstellen.

Grundlage: Verordnung Nr. 848/2005 über den Nationalpark Thingvellir, Art. 9

Rund um den zu Thingvellir gehörenden See Þingvallavatn gilt ein eigenes Schutzgebiet: Siedlungen, Gewerbeflächen und Massentierhaltung, die das Wasser oder die Tierwelt gefährden könnten, dürfen dort nicht geplant werden. Jede Bau- oder Projektgenehmigung in diesem Gebiet muss Auflagen zum Schutz der Tierwelt und der Wasserqualität enthalten, bei größeren Vorhaben ist zusätzlich die Umweltbehörde zu hören.

Grundlage: Verordnung Nr. 650/2006 über den Schutz von Þingvallavatn, Art. 4 und Art. 9

Die Themen in der Stadt Thingvellir

Was Sie in Island selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

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