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Wertermittlung

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren bewertet ein Objekt nach den Mieten, die es dauerhaft bringt. Es ist das übliche Verfahren für vermietete Häuser und Anlageobjekte.

So läuft es ab

Aus der Jahresmiete wird der Reinertrag: Miete minus Bewirtschaftungskosten. Der Boden wird getrennt bewertet, sein Anteil am Ertrag wird abgezogen. Den Rest rechnet man mit dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer des Gebäudes auf einen Wert um.

Kleine Änderungen von Zins oder Miete wirken stark auf das Ergebnis. Zu jeder Rechnung gehört darum die Angabe, mit welchen Werten gerechnet wurde.

Wann es passt

Wenn Käufer das Objekt vor allem als Geldanlage sehen: Mehrfamilienhäuser, vermietete Wohnungen, Gewerbe.

Grundlage: §§ 27 bis 34 ImmoWertV.

Mehr dazu: Ertragswert, Liegenschaftszins

Fragen

Woher kommt der Liegenschaftszins?

Der Gutachterausschuss leitet ihn aus Kaufpreisen vermieteter Objekte ab und veröffentlicht ihn für Teilmärkte.

Gilt das auch für selbst genutzte Häuser?

Selten. Dort sind meist das Vergleichs- oder das Sachwertverfahren üblicher, weil Käufer nicht nach der Rendite entscheiden.

Fertig in 8 bis 15 Minuten.
Jede Zahl mit Quelle und Prüfnummer.

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