Wissen · Urteil
Spaniens Oberstes Gericht: Wertermittlung braucht Innenbesichtigung
20.10.2026 · Urteil · ES · Quelle: La Vanguardia, abgerufen am 26.10.2026
Der Tribunal Supremo hat entschieden, dass die Steuerverwaltung Immobilien nicht allein anhand von Kataster, Luftbildern oder Google Maps bewerten darf. Nach dem Urteil muss der Gutachter das Objekt persönlich besichtigen, außen und innen. Die Entscheidung hebt ein Urteil des TSJ Extremadura aus dem Jahr 2024 auf.
Was das für Sie heißt
Wer einen Steuerbescheid auf Basis eines Wertgutachtens erhält, sollte prüfen, ob der Gutachter das Objekt tatsächlich besichtigt und die Bewertung einzelfallbezogen begründet hat. Fehlt die Besichtigung, muss die Behörde im Gutachten ausdrücklich und nachvollziehbar darlegen, warum sie entbehrlich war.

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