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Belgien · Brügge

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Brügge prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Stadt Brügge gilt

Für Dächer in der Altstadt von Brügge gilt eine Pflichtneigung zwischen 30 und 60 Grad, gedeckt mit roten oder schwarzen gewellten Keramikziegeln, Naturschiefer oder roten flachen Keramikziegeln. Nur eine einzige waagrechte Reihe an Dachdurchbrechungen wie Gauben oder Dachflächenfenstern ist erlaubt. Sichtbare Solaranlagen von der öffentlichen Straße aus sind verboten.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 23 und 24; Brugse binnenstad, festgestellt 25.01.2011, in Kraft seit 01.05.2011

Fassaden in der Altstadt von Brügge müssen aus handgeformtem Ziegelmauerwerk errichtet werden, das gegebenenfalls gestrichen oder verputzt werden darf, ein vorab zur Genehmigung vorzulegendes Farbmuster vorausgesetzt. Verputz mit Silikonharz ist verboten. Fenster-, Tür- und Torrahmen dürfen nicht aus Kunststoff bestehen, sondern nur aus Holz mit ausreichender Profilierung, sichtbare Schornsteine müssen aus vollem Ziegelmauerwerk bestehen.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 33; Brugse binnenstad, in Kraft seit 01.05.2011

Ein Garagentor in einer Fassade mit weniger als 12 Metern Breite ist in der Altstadt von Brügge verboten, außer bei freistehender Bebauung. Das gilt für jede Fassade eines Grundstücks einzeln, selbst wenn es mehrere trägt.

Grundlage: Gemeentelijke Stedenbouwkundige Verordening Brügge, Artikel 15; Brugse binnenstad, in Kraft seit 01.05.2011

Die Rechtslage in Belgien

Welche Lasten es gibt

erfdienstbaarheden wie ein Wegerecht, darunter die gesetzliche erfdienstbaarheid van uitweg für das eingeschlossene Grundstück (Art. 3.135 und 3.136 Burgerlijk Wetboek), dazu vruchtgebruik (Nießbrauch), erfpacht (Erbpacht) und opstal (Oberbaurecht).

Ob sie den Käufer binden

Die erfdienstbaarheid haftet als zakelijk recht dem dienenden Grundstück an und geht auf jeden Erwerber über. Gegenüber Dritten wirkt sie aber nur, soweit die Bestellungsurkunde in den Überschreibungsregistern der Algemene Administratie van de Patrimoniumdocumentatie übergeschrieben ist: Ohne Überschreibung kann sich der Berechtigte gegenüber einem gutgläubigen Dritten mit einem konkurrierenden Recht an dem Grundstück nicht auf die Urkunde berufen, und genau in dieser Lage ist der Käufer des dienenden Grundstücks, der gutgläubige Käufer erwirbt also lastenfrei (Art. 3.30 § 1 Ziff. 1 und § 2 Burgerlijk Wetboek). Auch die Ersitzung ändert daran nichts: Zichtbare erfdienstbaarheden können durch verkrijgende verjaring entstehen, nach zehn Jahren ununterbrochener, öffentlicher, ungestörter und unzweideutiger Ausübung, bei bösem Glauben zu Beginn des Besitzes erst nach dreißig Jahren (Art. 3.118, 3.26 und 3.27 i.V.m. Art. 3.21 Burgerlijk Wetboek), doch muss die Ersitzung durch Urteil, Einigung oder einseitige Erklärung festgestellt und diese Feststellung übergeschrieben werden (Art. 3.26 Abs. 2 i.V.m. Art. 3.30 § 1 Ziff. 3). Solange das nicht geschehen ist, bindet auch jahrzehntelange tatsächliche Ausübung den gutgläubigen Käufer mit sauberem Auszug nicht; wer von der Ausübung wusste, ist dagegen nicht gutgläubig und kann sich auf den sauberen Auszug nicht berufen.

Grundlage: Dienstbarkeiten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-20.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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