Polen · Chełmno
Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Chełmno prüfen
Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.
Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann
Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.
Wo sie stehen und wo nicht
Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.
Eingetragene Lasten
Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.
Nicht eingetragene Nutzungen
Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist
Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.
Ob sie sich löschen lassen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.
Was in der Stadt Chełmno gilt
In der Altstadt von Chełmno müssen Neu- und Wiederaufbauten ein Satteldach mit zur Straße paralleler Firstlinie tragen, symmetrisch und mit einer Neigung zwischen 26 und 45 Grad, gedeckt mit Keramikziegeln in einer für alle Gebäude derselben Einheit einheitlichen Farbe. Mansard-, Knick- oder Flachdächer sowie andere Eindeckungen sind nur mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde erlaubt.
Grundlage: MPZP Chełmno, Uchwała Nr XLVIII/309/2006, § 11 Absatz 1 Punkt 2 Buchstabe a und Buchstabe b; beschlossen 05.09.2006, veröffentlicht Dziennik Urzędowy Województwa Kujawsko-Pomorskiego Nr 139, Pos. 2094
In der Altstadt von Chełmno müssen Fassaden in hellen Pastelltönen gehalten werden, die sich an den benachbarten historischen Gebäuden orientieren, mit höchstens zwei verschiedenen Materialien oder Farben. Fassadenfarbe und Beschilderung brauchen zusätzlich die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
Grundlage: MPZP Chełmno, Uchwała Nr XLVIII/309/2006, § 11 Absatz 1 Punkt 2 Buchstabe c und § 9 Absatz 6 Punkt 8; beschlossen 05.09.2006, veröffentlicht Dziennik Urzędowy Województwa Kujawsko-Pomorskiego Nr 139, Pos. 2094
An der Ringplatzfront (Rynek) der Altstadt von Chełmno sind Gebäude auf höchstens fünf Geschosse einschließlich ausgebautem Dachgeschoss und 15,0 Meter bis zur Traufe begrenzt, an den übrigen Straßen der Altstadt dagegen auf höchstens drei Geschosse und 8,0 Meter bis zur Traufe.
Grundlage: MPZP Chełmno, Uchwała Nr XLVIII/309/2006, § 60 (Fläche A15/1) und § 26 (Fläche A1/3); beschlossen 05.09.2006, veröffentlicht Dziennik Urzędowy Województwa Kujawsko-Pomorskiego Nr 139, Pos. 2094
Die Rechtslage in Polen
Welche Lasten es gibt
służebności gruntowe wie das Wegerecht (przechód, przejazd), darunter die droga konieczna, der Notweg, den der Eigentümer eines Grundstücks ohne Zugang zur öffentlichen Straße gegen Entschädigung verlangen kann (Art. 145 Kodeks cywilny), dazu die służebności osobiste wie das Wohnrecht (służebność mieszkania), użytkowanie (Nießbrauch) und dożywocie (Leibgeding).
Ob sie den Käufer binden
Die służebność gruntowa ist ein beschränktes dingliches Recht: sie haftet am Grundstück und bindet jeden Erwerber, ein Verkauf löscht sie nicht. Grundsätzlich entscheidet das Grundbuch zugunsten des gutgläubigen Käufers (rękojmia wiary publicznej, Art. 5 ustawa o księgach wieczystych i hipotece): wer gutgläubig vom eingetragenen Eigentümer kauft, darf sich auf den Buchinhalt verlassen. Vier im Gesetz genannte Ausnahmen treffen auch den Gutgläubigen (Art. 7): gesetzlich bestehende Lasten, das dożywocie, behördlich begründete służebności sowie die droga konieczna und die Grenzüberbau-służebność binden unabhängig von jeder Eintragung. Und eine służebność gruntowa kann ganz ohne Eintragung durch zasiedzenie entstehen, wenn sie in der Nutzung eines dauerhaften und sichtbaren Geräts besteht (Art. 292 Kodeks cywilny): zehn Jahre bei gutem und zwanzig Jahre bei bösem Glauben, entsprechend den Fristen des Art. 172. Ein sauberer Buchauszug entlastet den Käufer hier also nicht vollständig.
Grundlage: Dienstbarkeiten Polen. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?
Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.
Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?
In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.
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