Spanien · Córdoba
Einen Bau ohne Genehmigung in Córdoba erkennen
Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.
Die Probe, die zehn Minuten dauert
Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.
Was ohne Genehmigung droht
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.
Wo die Verfolgung nicht endet
Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.
Wo eine Frist läuft
Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.
Warum das die Finanzierung berührt
Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.
Was in der Stadt Córdoba gilt
Jedes Gebäude im historischen Kern von Córdoba braucht einen eigenen Innenhof, den patio principal. Seine Mindestfläche beträgt 25 Prozent der Grundstücksfläche, bei freistehenden Einfamilienhäusern 20 Prozent, und seine kürzeste Seite muss je nach Gebäudetyp mindestens vier bis sieben Meter messen. Diese Pflicht schreibt die traditionelle Córdobeser Patio-Bauweise unmittelbar als Baurecht fest, nicht nur als Empfehlung.
Grundlage: Ordenanzas des Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico de Córdoba (PEPCH), Artikel 47; konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021, laut Amtsblatt der Provinz Córdoba noch 2024/2025 mit laufenden Änderungsverfahren, keine Aufhebung bekannt
Für die Geschosshöhe im historischen Kern von Córdoba gilt eine feste Tabelle: nur Erdgeschoss 4,50 Meter, ein Obergeschoss 8 Meter, zwei Obergeschosse 11 Meter, drei Obergeschosse 14 Meter. Über dieser Höchsthöhe ist praktisch nur noch das geneigte Dach selbst erlaubt, mit einer Neigung zwischen 25 und 35 Grad und einem First, der höchstens drei Meter über diese Grenze hinausragen darf. Mindestens 70 Prozent der Dachfläche müssen mit Ziegeln gedeckt sein.
Grundlage: PEPCH Artikel 49 Absatz 2, Artikel 23 und Artikel 51; Córdoba, konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021
Fassaden im historischen Kern von Córdoba müssen verputzt und weiß gestrichen sein, Sockel und Gewände dürfen dagegen aus Stein sein, traditionell aus der schwarzen Kalkstein-Sorte der Stadt. Fenster- und Türöffnungen dürfen im Erdgeschoss höchstens 50 Prozent, in den Obergeschossen höchstens 40 Prozent der jeweiligen Fassadenlänge einnehmen, Erker und Balkone höchstens 30 Zentimeter auskragen, durchlaufende Balkone sind verboten.
Grundlage: PEPCH Artikel 52; Córdoba, konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021
Die Rechtslage in Spanien
Wann eine Genehmigung nötig ist
Für Bauarbeiten braucht es die Licencia de obras der Gemeinde, nach Fertigstellung die Licencia de primera ocupación oder die Cédula de habitabilidad, die die Bewohnbarkeit bescheinigt.
Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht
Ein ohne Lizenz errichtetes Bauwerk (obra ilegal) kann mit Bußgeld, verweigerten Versorgungsanschlüssen und einer Abrissanordnung belegt werden, auch gegen den späteren Käufer. Nach Ablauf der Verjährungsfrist, je nach Region und Schwere der Ordnungswidrigkeit von einem Jahr bei leichten bis zu 15 Jahren bei sehr schweren Verstößen in Galicien (Andalusien: 6 Jahre seit einer Reform 2012), gilt der Bau als fuera de ordenación: geduldet, aber nicht voll legalisierbar, mit Einschränkungen bei Umbau und Erweiterung; ein AFO-Zertifikat kann den Status bestätigen. Madrid kennt für Grün-, Frei- und öffentliche Flächen überhaupt keine Verjährungsfrist.
Grundlage: Baurecht Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?
Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.
Haftet der Verkäufer dafür?
Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.
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