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Spanien · Córdoba

Die Eigentümergemeinschaft in Córdoba prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.

Was Sie außer der Wohnung noch erwerben

Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.

Die drei Papiere, die den Unterschied machen

Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.

Die Protokolle der letzten Jahre

Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.

Der Wirtschaftsplan

Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.

Der Stand der Rücklage

Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.

Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen

An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.

Was in der Stadt Córdoba gilt

Jedes Gebäude im historischen Kern von Córdoba braucht einen eigenen Innenhof, den patio principal. Seine Mindestfläche beträgt 25 Prozent der Grundstücksfläche, bei freistehenden Einfamilienhäusern 20 Prozent, und seine kürzeste Seite muss je nach Gebäudetyp mindestens vier bis sieben Meter messen. Diese Pflicht schreibt die traditionelle Córdobeser Patio-Bauweise unmittelbar als Baurecht fest, nicht nur als Empfehlung.

Grundlage: Ordenanzas des Plan Especial de Protección del Conjunto Histórico de Córdoba (PEPCH), Artikel 47; konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021, laut Amtsblatt der Provinz Córdoba noch 2024/2025 mit laufenden Änderungsverfahren, keine Aufhebung bekannt

Für die Geschosshöhe im historischen Kern von Córdoba gilt eine feste Tabelle: nur Erdgeschoss 4,50 Meter, ein Obergeschoss 8 Meter, zwei Obergeschosse 11 Meter, drei Obergeschosse 14 Meter. Über dieser Höchsthöhe ist praktisch nur noch das geneigte Dach selbst erlaubt, mit einer Neigung zwischen 25 und 35 Grad und einem First, der höchstens drei Meter über diese Grenze hinausragen darf. Mindestens 70 Prozent der Dachfläche müssen mit Ziegeln gedeckt sein.

Grundlage: PEPCH Artikel 49 Absatz 2, Artikel 23 und Artikel 51; Córdoba, konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021

Fassaden im historischen Kern von Córdoba müssen verputzt und weiß gestrichen sein, Sockel und Gewände dürfen dagegen aus Stein sein, traditionell aus der schwarzen Kalkstein-Sorte der Stadt. Fenster- und Türöffnungen dürfen im Erdgeschoss höchstens 50 Prozent, in den Obergeschossen höchstens 40 Prozent der jeweiligen Fassadenlänge einnehmen, Erker und Balkone höchstens 30 Zentimeter auskragen, durchlaufende Balkone sind verboten.

Grundlage: PEPCH Artikel 52; Córdoba, konsolidierte Fassung des Colegio Oficial de Arquitectos de Córdoba, Stand 26.05.2021

Die Rechtslage in Spanien

Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist

Die Propiedad horizontal teilt das Gebäude in Sondereigentum an Wohnungen und Lokalen und gemeinsame Elemente, die jeder Einheit als cuota de participación zugeordnet sind.

Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse

Die comunidad de propietarios beschließt in der junta, geführt von einem presidente und meist einem administrador de fincas.

Was laufend zu zahlen ist

Die gastos generales werden nach der cuota getragen. Ein fondo de reserva ist Pflicht und beträgt mindestens zehn Prozent des ordentlichen Budgets.

Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht

Der Erwerber haftet mit der gekauften Immobilie (afección real) für die Schulden gegenüber der Gemeinschaft aus dem laufenden Jahr und den drei vorangegangenen Kalenderjahren. Der Verkäufer muss im Kaufvertrag erklären, dass er die Kosten bezahlt hat, und eine Bescheinigung der Gemeinschaft über den Schuldenstand vorlegen. Der Käufer sollte diese Bescheinigung verlangen.

Grundlage: Wohnungseigentum Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?

Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?

Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

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