Kroatien · Korčula
Altlasten in Korčula prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Stadt Korčula gilt
Für Gebäude in Korčulas Altstadt gilt wie stadtweit eine maximale Dachneigung von 34 Grad, einheitlich von der Traufe bis zum First; als Dachdeckung ist Wellasbest-Eindeckung ausdrücklich verboten.
Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Korčule, Artikel 16 Absatz 1; konsolidierter Text nach der zweiten Novelle, Ratsbeschluss Službeni glasnik Grada Korčule Nr. 9/16, veröffentlicht 23.01.2017
Die Rechtslage in Kroatien
Wo Altlasten verzeichnet sind
Register kontaminierter Standorte werden geführt; die Umweltbehörde gibt Auskunft.
Wer dafür haftet
Es gilt das Verursacherprinzip: der onečišćivač (Verursacher) trägt die Kosten der Sanierung. Eine allgemeine Haftung des bloßen Eigentümers oder Käufers ist nicht breit belegt; der Käufer sollte frühere Nutzungen prüfen.
Grundlage: Altlasten Kroatien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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