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Luxemburg

Immobilien in der Stadt Luxemburg: was hier gilt

Was in der Stadt Luxemburg rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.

Was hier anders ist

In den geschützten Sektoren der Stadt Luxemburg, zu denen auch die von der UNESCO geschützte Altstadt und die Festungsanlagen zählen, braucht jede Arbeit an der Außenseite eines Gebäudes eine vollständige Baugenehmigung. Anderswo in der Stadt reicht für kleinere Arbeiten wie eine Fassaden- oder Dachsanierung eine einfache, vorab eingereichte Anzeige.

Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 57 Abs. 1 lit. c und Art. 57 Abs. 2

Als Hochhaus gilt in der Stadt Luxemburg jedes Gebäude mit mehr als acht vollen Geschossen oder mit mehr als 25 Metern Traufhöhe über der erschließenden Straße. Ein solches Gebäude wird nur genehmigt, wenn es städtebaulich begründet ist und weder dem Erscheinungsbild des Viertels noch der Schönheit des Ortes schadet.

Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 47 Abs. 1 und Abs. 2

Die Themen in der Stadt Luxemburg

Was Sie in Luxemburg selbst nachsehen können

Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Wer sie kennt, muss sich auf keine Angabe im Inserat verlassen.

  • AED Publicité foncière

    Eigentum, Hypotheken, Lasten

    Eigentum & Lasten

  • Passeport énergétique (myenergy)

    Energiepass des Gebäudes

    Energie

  • Plan d'aménagement général (Commune)

    Widmung, Baugenehmigung

    Bau & Widmung

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