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Luxemburg · Luxemburg

Die Eigentümergemeinschaft in Luxemburg prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.

Was Sie außer der Wohnung noch erwerben

Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.

Die drei Papiere, die den Unterschied machen

Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.

Die Protokolle der letzten Jahre

Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.

Der Wirtschaftsplan

Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.

Der Stand der Rücklage

Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.

Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen

An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.

Was in der Stadt Luxemburg gilt

In den geschützten Sektoren der Stadt Luxemburg, zu denen auch die von der UNESCO geschützte Altstadt und die Festungsanlagen zählen, braucht jede Arbeit an der Außenseite eines Gebäudes eine vollständige Baugenehmigung. Anderswo in der Stadt reicht für kleinere Arbeiten wie eine Fassaden- oder Dachsanierung eine einfache, vorab eingereichte Anzeige.

Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 57 Abs. 1 lit. c und Art. 57 Abs. 2

Als Hochhaus gilt in der Stadt Luxemburg jedes Gebäude mit mehr als acht vollen Geschossen oder mit mehr als 25 Metern Traufhöhe über der erschließenden Straße. Ein solches Gebäude wird nur genehmigt, wenn es städtebaulich begründet ist und weder dem Erscheinungsbild des Viertels noch der Schönheit des Ortes schadet.

Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 47 Abs. 1 und Abs. 2

Die Rechtslage in Luxemburg

Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist

Die copropriété teilt das Gebäude in private Lose und gemeinschaftliche Teile mit Quoten.

Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse

Das syndicat des copropriétaires beschließt in der Versammlung, geführt von einem syndic.

Was laufend zu zahlen ist

Die Eigentümer zahlen laufende charges und in einen fonds de réserve, der seit 2018 Pflicht ist.

Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht

Der Anteil an den Fonds bleibt beim Gebäude. Der syndic kann binnen acht Tagen nach Mitteilung des Verkaufs Einspruch gegen die Auszahlung des Kaufpreises erheben, um offene Beträge des Verkäufers einzutreiben. Der Käufer sollte den Stand der Fonds und offene charges prüfen.

Grundlage: Wohnungseigentum Luxemburg. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?

Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?

Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

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