Luxemburg · Luxemburg
Widmung und Schutzgebiete in Luxemburg prüfen
Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.
Die Frage vor allen anderen
Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.
Schutzgebiete und was sie verbieten
Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.
Denkmal- und Ortsbildschutz
Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.
Hochwasser- und Wasserschutz
Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.
Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand
In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.
Was in der Stadt Luxemburg gilt
In den geschützten Sektoren der Stadt Luxemburg, zu denen auch die von der UNESCO geschützte Altstadt und die Festungsanlagen zählen, braucht jede Arbeit an der Außenseite eines Gebäudes eine vollständige Baugenehmigung. Anderswo in der Stadt reicht für kleinere Arbeiten wie eine Fassaden- oder Dachsanierung eine einfache, vorab eingereichte Anzeige.
Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 57 Abs. 1 lit. c und Art. 57 Abs. 2
Als Hochhaus gilt in der Stadt Luxemburg jedes Gebäude mit mehr als acht vollen Geschossen oder mit mehr als 25 Metern Traufhöhe über der erschließenden Straße. Ein solches Gebäude wird nur genehmigt, wenn es städtebaulich begründet ist und weder dem Erscheinungsbild des Viertels noch der Schönheit des Ortes schadet.
Grundlage: Reglement sur les bâtisses der Stadt Luxemburg, Art. 47 Abs. 1 und Abs. 2
Die Rechtslage in Luxemburg
Was auf diesem Grund erlaubt ist
Der plan d'aménagement général (PAG) jeder Gemeinde teilt das Gebiet in Zonen (Wohn-, Misch-, Grün-, Agrar- und Waldzonen) und legt mit dem plan d'aménagement particulier (PAP) und dem Mass der Bebauung fest, was gebaut werden darf. Einsehbar über das Geoportail.
Schutzgebiete und ihre Folgen
Grünzonen (zone verte), Agrar- und Waldzonen sowie Naturschutz schränken die Bebauung ein.
Vorkaufsrechte
Nach Art. 25 der Loi du 17 avril 2018 concernant l'aménagement du territoire können der Staat, Gemeindesyndikate und die betroffenen Gemeinden ein droit de préemption auf Grundstücke ausüben, die in den Plänen dafür ausgewiesen sind. Der Käufer sollte prüfen, ob das Grundstück in einer solchen Zone liegt.
Grundlage: Landnutzung Luxemburg. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?
Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.
Wo bekomme ich die Auskunft?
Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.
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