Polen · Malbork
Widmung und Schutzgebiete in Malbork prüfen
Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.
Die Frage vor allen anderen
Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.
Schutzgebiete und was sie verbieten
Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.
Denkmal- und Ortsbildschutz
Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.
Hochwasser- und Wasserschutz
Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.
Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand
In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.
Was in der Stadt Malbork gilt
Für die im Denkmalverzeichnis stehenden Häuser Kościuszki 15 bis 21 im Zentrum von Malbork bleiben die übrigen Bestandsparameter unverändert, die Gebäudehöhe darf aber höchstens 4 Vollgeschosse über der Erde betragen.
Grundlage: Uchwała Nr XL/375/2014 der Stadtratsversammlung Malbork zur Änderung des Bebauungsplans Centrum Miasta Malborka, Paragraf 15 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe b; beschlossen am 27.02.2014
Für die Fassadenrenovierung der Häuser Kościuszki 15 bis 21 in Malbork sind nur traditionelle Materialien zugelassen, ausschließlich Ziegel oder Edelputz.
Grundlage: Uchwała Nr XL/375/2014 der Stadtratsversammlung Malbork zur Änderung des Bebauungsplans Centrum Miasta Malborka, Paragraf 15 Absatz 6 Nummer 1 Buchstabe c; beschlossen am 27.02.2014
Eine Aufstockung der rückwärtigen Hofflügel an den Häusern Kościuszki 15 bis 21 in Malbork darf höchstens 4 Geschosse haben und 12 Meter bis zum höchsten Dachpunkt nicht überschreiten.
Grundlage: Uchwała Nr XL/375/2014 der Stadtratsversammlung Malbork zur Änderung des Bebauungsplans Centrum Miasta Malborka, Paragraf 15 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe a; beschlossen am 27.02.2014
Satteldächer der aufgestockten Hofflügel an den Häusern Kościuszki 15 bis 21 in Malbork müssen mit Tondachziegeln gedeckt werden, andere Deckmaterialien lässt der Plan an dieser Stelle nicht zu.
Grundlage: Uchwała Nr XL/375/2014 der Stadtratsversammlung Malbork zur Änderung des Bebauungsplans Centrum Miasta Malborka, Paragraf 15 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c; beschlossen am 27.02.2014
Die Rechtslage in Polen
Was auf diesem Grund erlaubt ist
Der miejscowy plan zagospodarowania przestrzennego (MPZP) der Gemeinde legt die Bestimmung und Nutzung einer Parzelle fest. Wo keiner besteht, entscheidet ein Bescheid über die Bebauungsbedingungen. Ab dem 1. September 2026 tritt der plan ogólny an die Stelle des bisherigen studium.
Schutzgebiete und ihre Folgen
Die im MPZP festgelegte Bestimmung, Naturschutz (Natura 2000) und Hochwasserzonen schränken die Bebauung ein.
Vorkaufsrechte
Die Gemeinde hat ein prawo pierwokupu (Vorkaufsrecht) für bestimmte im Plan für öffentliche Zwecke vorgesehene Grundstücke. Der Käufer sollte prüfen, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht.
Grundlage: Landnutzung Polen. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?
Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.
Wo bekomme ich die Auskunft?
Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.
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