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SM · San Marino

Altlasten in San Marino prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was in der Stadt San Marino gilt

In der Altstadt von San Marino ist es verboten, Fassaden in Farben zu streichen, die nicht in der amtlich festgelegten Farbpalette stehen. Für die Altstadtzone ist ein von der Denkmalschutzkommission CCM genehmigter Farbplan vorgeschrieben, Verstöße können sanktioniert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 121 Absatz 1 und Artikel 120 Absatz 6 bis 8; in Kraft seit 12.02.2018

In der historischen Zone A von San Marino müssen Dachlinien und Dachform erhalten bleiben. Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, darf die Traufhöhe nicht angehoben werden, und das ursprüngliche Höhenprofil des Gebäudes darf nicht verändert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 103 Absatz 3 Buchstabe a, Absatz 4 Buchstabe c und Absatz 6 Buchstaben d und e; in Kraft seit 12.02.2018

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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