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SM · San Marino

Widmung und Schutzgebiete in San Marino prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt San Marino gilt

In der Altstadt von San Marino ist es verboten, Fassaden in Farben zu streichen, die nicht in der amtlich festgelegten Farbpalette stehen. Für die Altstadtzone ist ein von der Denkmalschutzkommission CCM genehmigter Farbplan vorgeschrieben, Verstöße können sanktioniert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 121 Absatz 1 und Artikel 120 Absatz 6 bis 8; in Kraft seit 12.02.2018

In der historischen Zone A von San Marino müssen Dachlinien und Dachform erhalten bleiben. Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, darf die Traufhöhe nicht angehoben werden, und das ursprüngliche Höhenprofil des Gebäudes darf nicht verändert werden.

Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 103 Absatz 3 Buchstabe a, Absatz 4 Buchstabe c und Absatz 6 Buchstaben d und e; in Kraft seit 12.02.2018

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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