SM · San Marino
Einen Bau ohne Genehmigung in San Marino erkennen
Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.
Die Probe, die zehn Minuten dauert
Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.
Was ohne Genehmigung droht
Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.
Wo die Verfolgung nicht endet
Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.
Wo eine Frist läuft
Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.
Warum das die Finanzierung berührt
Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.
Was in der Stadt San Marino gilt
In der Altstadt von San Marino ist es verboten, Fassaden in Farben zu streichen, die nicht in der amtlich festgelegten Farbpalette stehen. Für die Altstadtzone ist ein von der Denkmalschutzkommission CCM genehmigter Farbplan vorgeschrieben, Verstöße können sanktioniert werden.
Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 121 Absatz 1 und Artikel 120 Absatz 6 bis 8; in Kraft seit 12.02.2018
In der historischen Zone A von San Marino müssen Dachlinien und Dachform erhalten bleiben. Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, darf die Traufhöhe nicht angehoben werden, und das ursprüngliche Höhenprofil des Gebäudes darf nicht verändert werden.
Grundlage: Legge 14 dicembre 2017 n.140 (Testo Unico delle Leggi Urbanistiche ed Edilizie), Artikel 103 Absatz 3 Buchstabe a, Absatz 4 Buchstabe c und Absatz 6 Buchstaben d und e; in Kraft seit 12.02.2018
Häufige Fragen
Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?
Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.
Haftet der Verkäufer dafür?
Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.
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