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Spanien · Santillana del Mar

Einen Bau ohne Genehmigung in Santillana del Mar erkennen

Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.

Die Probe, die zehn Minuten dauert

Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.

Was ohne Genehmigung droht

Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.

Wo die Verfolgung nicht endet

Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.

Wo eine Frist läuft

Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.

Warum das die Finanzierung berührt

Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.

Was in der Stadt Santillana del Mar gilt

Neubauten im historischen Zentrum von Santillana del Mar dürfen eine Geschossflächenzahl von 0,33 Quadratmetern pro Quadratmeter und eine Höhe von zwei Geschossen nicht überschreiten. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz, die zulässige Höhe richtet sich ausdrücklich nach der Nachbarbebauung.

Grundlage: Plan General de Ordenación Urbana Santillana del Mar, Ordenanza RH (Edificación del Centro Histórico), Artikel 6.1.1, 6.1.2.1 und 6.1.3.3 sowie Artikel 4.1.41.2; definitiv genehmigt durch die CROTU Kantabrien am 26.02.2004, veröffentlicht BOC Nr. 89 vom 07.05.2004

Bei Gebäuden der Schutzstufe Teilschutz im historischen Zentrum von Santillana del Mar müssen die tragenden Holzelemente traditioneller Häuser erhalten bleiben, darunter der Portikus im Erdgeschoss, die hölzerne Galerie oder das Fachwerk im Obergeschoss sowie die Baluster von Galerien und Balkonen. Unverkleidete Betonblöcke sind an Fassaden ausdrücklich verboten.

Grundlage: Plan General de Ordenación Urbana Santillana del Mar, Artikel 3.5.6 (Nivel 4, Conservación Parcial) und Artikel 4.1.70; definitiv genehmigt durch die CROTU Kantabrien am 26.02.2004, veröffentlicht BOC Nr. 89 vom 07.05.2004

In Santillana del Mar darf der Dachfirst die zulässige Fassadenhöhe um höchstens 3,6 Meter überragen. Pro Dachfläche und Parzelle ist nur eine Dachgaube mit höchstens 1,30 Metern Breite zulässig.

Grundlage: Plan General de Ordenación Urbana Santillana del Mar, Artikel 4.1.37 Absatz 1; definitiv genehmigt durch die CROTU Kantabrien am 26.02.2004, veröffentlicht BOC Nr. 89 vom 07.05.2004

Die Rechtslage in Spanien

Wann eine Genehmigung nötig ist

Für Bauarbeiten braucht es die Licencia de obras der Gemeinde, nach Fertigstellung die Licencia de primera ocupación oder die Cédula de habitabilidad, die die Bewohnbarkeit bescheinigt.

Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht

Ein ohne Lizenz errichtetes Bauwerk (obra ilegal) kann mit Bußgeld, verweigerten Versorgungsanschlüssen und einer Abrissanordnung belegt werden, auch gegen den späteren Käufer. Nach Ablauf der Verjährungsfrist, je nach Region und Schwere der Ordnungswidrigkeit von einem Jahr bei leichten bis zu 15 Jahren bei sehr schweren Verstößen in Galicien (Andalusien: 6 Jahre seit einer Reform 2012), gilt der Bau als fuera de ordenación: geduldet, aber nicht voll legalisierbar, mit Einschränkungen bei Umbau und Erweiterung; ein AFO-Zertifikat kann den Status bestätigen. Madrid kennt für Grün-, Frei- und öffentliche Flächen überhaupt keine Verjährungsfrist.

Grundlage: Baurecht Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?

Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.

Haftet der Verkäufer dafür?

Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.

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