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Spanien · Segovia

Die Eigentümergemeinschaft in Segovia prüfen

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft zwei Dinge: die Wohnung und einen Anteil an einer Gemeinschaft samt ihrer Vorgeschichte. Das zweite steht in keinem Exposé.

Was Sie außer der Wohnung noch erwerben

Sie treten in eine bestehende Gemeinschaft ein, mit allen Beschlüssen, die vor Ihnen gefasst wurden. Eine beschlossene, aber noch nicht bezahlte Sanierung wird zu Ihrer Zahlungspflicht, auch wenn der Beschluss Jahre vor Ihrem Kauf gefasst wurde.

Die drei Papiere, die den Unterschied machen

Nicht das Exposé entscheidet, sondern drei Unterlagen, die Sie ausdrücklich verlangen müssen. Bekommen Sie sie nicht, ist das selbst der Befund.

Die Protokolle der letzten Jahre

Darin steht, worüber gestritten wurde, was beschlossen und was vertagt wurde. Ein mehrfach vertagtes Dach ist ein Dach, das kaputt ist und für das niemand zahlen will.

Der Wirtschaftsplan

Er zeigt, was laufend zu zahlen ist und wie es sich verteilt. Vergleichen Sie den Betrag mit dem, was im Exposé als monatliche Belastung steht.

Der Stand der Rücklage

Eine dünne Rücklage bei einem alten Haus heißt: Die nächste größere Reparatur kommt als Sonderumlage, und die trifft den, der dann Eigentümer ist.

Woran Sie eine schlecht geführte Gemeinschaft erkennen

An drei Zeichen: Protokolle, die nicht herausgegeben werden. Eine Verwaltung, die seit Jahren nicht bestätigt wurde. Und eine monatliche Vorschreibung, die seit Jahren nicht gestiegen ist, obwohl alle Kosten gestiegen sind.

Was in der Stadt Segovia gilt

Im Plan Especial de las Áreas Históricas von Segovia gibt es keine pauschale Meter- oder Geschosszahl für die Gebäudehöhe. Sie wird je Parzelle durch zeichnerische Schema-Aufrisse im Plan festgelegt, mit einer Toleranz von höchstens 3 Prozent, und darf die Traufhöhe des höchsten benachbarten katalogisierten Gebäudes in keinem Fall überschreiten.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 76 Absatz 1; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In den historischen Zonen von Segovia sind als Fassadenoberfläche nur Kratzputz (Esgrafiado), gewöhnlicher Verputz, unpoliertes Kalksteinmauerwerk oder ausnahmsweise altes Ziegelmauerwerk zulässig, alle anderen Ausführungen sind verboten. Erlaubt sind ausschließlich Braun-, Erd- und Ockertöne sowie Rohweiß.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 87 Absatz 1 und 2; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In Segovia sind nur geneigte Dächer in der traditionellen segovianischen Form zulässig, Knick- und Mansarddächer sind verboten. Vorgeschrieben sind gebogene Ton-Hohlziegel in Ocker-Rot mit offener Rinnenverlegung. Dachfenster sind grundsätzlich verboten, Gauben nur eng begrenzt zulässig.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 89 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

Die Rechtslage in Spanien

Wie das Eigentum hier aufgeteilt ist

Die Propiedad horizontal teilt das Gebäude in Sondereigentum an Wohnungen und Lokalen und gemeinsame Elemente, die jeder Einheit als cuota de participación zugeordnet sind.

Die Gemeinschaft und ihre Beschlüsse

Die comunidad de propietarios beschließt in der junta, geführt von einem presidente und meist einem administrador de fincas.

Was laufend zu zahlen ist

Die gastos generales werden nach der cuota getragen. Ein fondo de reserva ist Pflicht und beträgt mindestens zehn Prozent des ordentlichen Budgets.

Das Risiko, das auf den Erwerber übergeht

Der Erwerber haftet mit der gekauften Immobilie (afección real) für die Schulden gegenüber der Gemeinschaft aus dem laufenden Jahr und den drei vorangegangenen Kalenderjahren. Der Verkäufer muss im Kaufvertrag erklären, dass er die Kosten bezahlt hat, und eine Bescheinigung der Gemeinschaft über den Schuldenstand vorlegen. Der Käufer sollte diese Bescheinigung verlangen.

Grundlage: Wohnungseigentum Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer mir die Protokolle geben?

Er muss aufklären, was für Ihre Entscheidung wesentlich ist, und eine beschlossene Sonderumlage gehört dazu. Die Protokolle selbst bekommen Sie über ihn oder über die Verwaltung. Weigert er sich, ist das ein Grund, nicht zu unterschreiben.

Hafte ich für Rückstände des Voreigentümers?

Das ist je nach Land verschieden geregelt und einer der teuersten Unterschiede überhaupt. In manchen Rechtsordnungen haftet die Wohnung selbst für offene Beiträge, unabhängig davon, wer sie verursacht hat.

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