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Spanien · Segovia

Widmung und Schutzgebiete in Segovia prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Segovia gilt

Im Plan Especial de las Áreas Históricas von Segovia gibt es keine pauschale Meter- oder Geschosszahl für die Gebäudehöhe. Sie wird je Parzelle durch zeichnerische Schema-Aufrisse im Plan festgelegt, mit einer Toleranz von höchstens 3 Prozent, und darf die Traufhöhe des höchsten benachbarten katalogisierten Gebäudes in keinem Fall überschreiten.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 76 Absatz 1; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In den historischen Zonen von Segovia sind als Fassadenoberfläche nur Kratzputz (Esgrafiado), gewöhnlicher Verputz, unpoliertes Kalksteinmauerwerk oder ausnahmsweise altes Ziegelmauerwerk zulässig, alle anderen Ausführungen sind verboten. Erlaubt sind ausschließlich Braun-, Erd- und Ockertöne sowie Rohweiß.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 87 Absatz 1 und 2; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In Segovia sind nur geneigte Dächer in der traditionellen segovianischen Form zulässig, Knick- und Mansarddächer sind verboten. Vorgeschrieben sind gebogene Ton-Hohlziegel in Ocker-Rot mit offener Rinnenverlegung. Dachfenster sind grundsätzlich verboten, Gauben nur eng begrenzt zulässig.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 89 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

Die Rechtslage in Spanien

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Das Raumordnungsrecht teilt den Boden in suelo urbano, suelo urbanizable und suelo no urbanizable (rustico). Bebaubar ist vor allem suelo urbano; der plan general de ordenacion urbana (PGOU) der Gemeinde legt die Einzelheiten fest.

Schutzgebiete und ihre Folgen

suelo no urbanizable, besonders geschützte Flächen (suelo protegido), Dienstbarkeiten und Risikogebiete schränken die Nutzung ein.

Vorkaufsrechte

Die Verwaltung kann sich in ausgewiesenen Gebieten die derechos de tanteo y retracto vorbehalten und so bei einem Verkauf eintreten. Der Käufer sollte prüfen, ob das Grundstück in einem solchen Gebiet liegt.

Grundlage: Landnutzung Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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