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Spanien · Segovia

Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Segovia prüfen

Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.

Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann

Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.

Wo sie stehen und wo nicht

Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.

Eingetragene Lasten

Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.

Nicht eingetragene Nutzungen

Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.

Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist

Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.

Ob sie sich löschen lassen

Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.

Was in der Stadt Segovia gilt

Im Plan Especial de las Áreas Históricas von Segovia gibt es keine pauschale Meter- oder Geschosszahl für die Gebäudehöhe. Sie wird je Parzelle durch zeichnerische Schema-Aufrisse im Plan festgelegt, mit einer Toleranz von höchstens 3 Prozent, und darf die Traufhöhe des höchsten benachbarten katalogisierten Gebäudes in keinem Fall überschreiten.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 76 Absatz 1; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In den historischen Zonen von Segovia sind als Fassadenoberfläche nur Kratzputz (Esgrafiado), gewöhnlicher Verputz, unpoliertes Kalksteinmauerwerk oder ausnahmsweise altes Ziegelmauerwerk zulässig, alle anderen Ausführungen sind verboten. Erlaubt sind ausschließlich Braun-, Erd- und Ockertöne sowie Rohweiß.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 87 Absatz 1 und 2; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

In Segovia sind nur geneigte Dächer in der traditionellen segovianischen Form zulässig, Knick- und Mansarddächer sind verboten. Vorgeschrieben sind gebogene Ton-Hohlziegel in Ocker-Rot mit offener Rinnenverlegung. Dachfenster sind grundsätzlich verboten, Gauben nur eng begrenzt zulässig.

Grundlage: Plan Especial de las Áreas Históricas de Segovia (PEAHIS), Normativa, Artikel 89 Absatz 1 und 3; definitiv genehmigt durch den Stadtrat Segovia am 06.09.2019, veröffentlicht BOCyL Nr. 230 vom 28.11.2019

Die Rechtslage in Spanien

Welche Lasten es gibt

servidumbres wie das Wegerecht (servidumbre de paso), dazu usufructo (Nießbrauch, Art. 467 Código Civil) und uso y habitación (Gebrauchs- und Wohnrecht, Art. 523 ff. Código Civil); gesetzliche servidumbres (Art. 536 Código Civil) wie das Wegerecht des eingeschlossenen Grundstücks (Art. 564 Código Civil), die Abflussduldung für einen eingeschlossenen Hof oder Corral (Art. 588 Código Civil) und die Duldung natürlich abfließender Wässer von höher gelegenen Grundstücken (Art. 552 Código Civil) bestehen kraft Gesetzes.

Ob sie den Käufer binden

Titel, die eine servidumbre begründen, anerkennen, übertragen, ändern oder löschen, können ins Registro de la Propiedad eingetragen werden (Art. 2 Nr. 2 Ley Hipotecaria); beschränkte dingliche Rechte und Belastungen des Eigentums wirken gegenüber Dritten nur, wenn sie in der Eintragung der belasteten Finca erscheinen (Art. 13 Ley Hipotecaria), und ein nicht eingetragener Titel schadet Dritten nicht (Art. 32 Ley Hipotecaria). Der gutgläubige entgeltliche Erwerber, der von dem im Register als verfügungsberechtigt Erscheinenden kauft und sein Recht einträgt, bleibt in seinem Erwerb geschützt, selbst wenn der Titel des Veräußerers später aus registerfremden Gründen fällt (Art. 34 Ley Hipotecaria); der gute Glaube wird vermutet. Drei Wege führen registerunsichtbar an diesem Schutz vorbei. Erstens können kontinuierliche und offenkundige servidumbres durch zwanzigjährige Ersitzung erworben werden (Art. 537 Código Civil), während kontinuierliche nicht offenkundige und diskontinuierliche servidumbres nur durch Titel entstehen können (Art. 539 Código Civil); fehlt bei ihnen der begründende Titel, ersetzt ihn nur die öffentliche Anerkennungsurkunde des Eigentümers des dienenden Grundstücks oder ein rechtskräftiges Urteil (Art. 540 Código Civil). Der Ersitzung steht der Registerschutz nicht schrankenlos entgegen: Gegenüber einem eingetragenen Dritten im Sinn des Art. 34 setzt sich die vollendete oder binnen eines Jahres vollendbare Ersitzung nur durch, wenn der Erwerber die tatsächliche Besitzlage vor seinem Erwerb kannte oder mit vernünftigen Mitteln kennen konnte, oder wenn er sie im Jahr nach dem Erwerb duldete (Art. 36 Ley Hipotecaria). Zweitens gilt ein sichtbares Zeichen einer servidumbre zwischen zwei Fincas, das der gemeinsame Eigentümer beider angelegt hat, bei der Veräußerung einer der beiden als Titel für das Fortbestehen der servidumbre, sofern im Veräußerungstitel nicht das Gegenteil steht oder das Zeichen vor der Urkunde beseitigt wurde (Art. 541 Código Civil). Drittens entstehen gesetzliche servidumbres ohne Titel, darunter das Wegerecht des eingeschlossenen Grundstücks: Wessen Finca zwischen fremden liegt und keinen Ausgang zu einem öffentlichen Weg hat, kann gegen Entschädigung Durchgang über die Nachbargrundstücke verlangen, an der für das dienende Grundstück schonendsten Stelle und, soweit damit vereinbar, auf dem kürzesten Weg zum öffentlichen Weg, in der Breite, die die Bedürfnisse des herrschenden Grundstücks erfordern (Art. 564, 565 und 566 Código Civil).

Grundlage: Dienstbarkeiten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?

Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.

Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?

In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.

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