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Tschechien · Slavonice

Einen Bau ohne Genehmigung in Slavonice erkennen

Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.

Die Probe, die zehn Minuten dauert

Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.

Was ohne Genehmigung droht

Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.

Wo die Verfolgung nicht endet

Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.

Wo eine Frist läuft

Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.

Warum das die Finanzierung berührt

Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.

Was in der Stadt Slavonice gilt

In der Denkmalreservation von Slavonice sind geneigte Sattel- und gegebenenfalls Walmdächer vorgesehen, mit einer Neigung von 40 bis 45 Grad. Diese Vorgabe gilt im gesamten geschützten Gebiet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen sind nach dem vorhandenen Bestand möglich, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, und werden im jeweiligen Genehmigungsverfahren festgelegt.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.2 zur Dachform; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005, fortgeltend nach § 322 Absatz 1 des Baugesetzes 283/2021 Sb. bis längstens 31.12.2028

Als Dachdeckung sind in Slavonice gebrannte Ziegel vorgesehen, vor allem der Biberschwanzziegel in Schuppendeckung, dazu Doppelfalzziegel und die Mönch-und-Nonne-Deckung, wo sie belegt ist, außerdem gespaltene Holzschindeln. Ausdrücklich unzulässig sind vorgefertigte Blechformteile und Wellplatten sowie ähnliche Materialien, die das historische Bild stören.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Dachdeckungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005

Für Fassaden in Slavonice nennt der Plan sieben Materialgruppen und verbietet sie: Glasbausteine, Verkleidungen aus Metall oder Blech, Ölanstriche, großflächige Keramikverkleidungen, Verkleidungen aus Kunststoff, vollflächige Verkleidungen sowie sichtbare und architektonisch nicht gestaltete Stahlkonstruktionen.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Fassadenänderungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005

Die Rechtslage in Tschechien

Wann eine Genehmigung nötig ist

Seit dem neuen Baugesetz von 2024 läuft die Genehmigung in einem einzigen, digitalen Verfahren; für Neubau und größere Vorhaben braucht es ein Stavební povolení, für einfache Bauten ein beschleunigtes Verfahren. Nach Fertigstellung erlaubt erst das Kolaudační povolení oder der Kolaudační souhlas die Nutzung.

Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht

Bei einer černá stavba (Bau ohne Genehmigung) kann der Stavební úřad den Abriss (odstranění stavby) anordnen; die nachträgliche Genehmigung (dodatečné povolení) ist seit der Reform strenger. Die Pflicht trifft den jeweiligen Eigentümer, nach dem Kauf also den Erwerber.

Grundlage: Baurecht Tschechien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?

Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.

Haftet der Verkäufer dafür?

Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.

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