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Tschechien · Slavonice

Widmung und Schutzgebiete in Slavonice prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Slavonice gilt

In der Denkmalreservation von Slavonice sind geneigte Sattel- und gegebenenfalls Walmdächer vorgesehen, mit einer Neigung von 40 bis 45 Grad. Diese Vorgabe gilt im gesamten geschützten Gebiet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Abweichungen sind nach dem vorhandenen Bestand möglich, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, und werden im jeweiligen Genehmigungsverfahren festgelegt.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.2 zur Dachform; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005, fortgeltend nach § 322 Absatz 1 des Baugesetzes 283/2021 Sb. bis längstens 31.12.2028

Als Dachdeckung sind in Slavonice gebrannte Ziegel vorgesehen, vor allem der Biberschwanzziegel in Schuppendeckung, dazu Doppelfalzziegel und die Mönch-und-Nonne-Deckung, wo sie belegt ist, außerdem gespaltene Holzschindeln. Ausdrücklich unzulässig sind vorgefertigte Blechformteile und Wellplatten sowie ähnliche Materialien, die das historische Bild stören.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Dachdeckungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005

Für Fassaden in Slavonice nennt der Plan sieben Materialgruppen und verbietet sie: Glasbausteine, Verkleidungen aus Metall oder Blech, Ölanstriche, großflächige Keramikverkleidungen, Verkleidungen aus Kunststoff, vollflächige Verkleidungen sowie sichtbare und architektonisch nicht gestaltete Stahlkonstruktionen.

Grundlage: Regulační plán městské památkové rezervace Slavonice, verbindlicher Teil, Kapitel 3.5 zu Fassadenänderungen; genehmigt von der Stadtvertretung Slavonice am 23.08.2005 mit Beschluss Nr. 19/1/2005

Die Rechtslage in Tschechien

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Der územní plán (Flächennutzungsplan) der Gemeinde legt fest, was auf einer Parzelle zulässig ist. Das neue Baugesetz (stavební zákon) gilt seit 2024 und trennt die staatlichen Baubehörden von den Gemeinden.

Schutzgebiete und ihre Folgen

Die im územní plán festgelegte Nutzung, Naturschutz und Hochwasserzonen schränken die Bebauung ein.

Vorkaufsrechte

Gemeinde, Bezirk oder Staat haben ein předkupní právo (Vorkaufsrecht) für Grundstücke, die im Flächennutzungsplan für öffentlich-nützliche Bauten (veřejně prospěšná stavba) vorgesehen sind. Der Käufer sollte prüfen, ob eine solche Widmung besteht.

Grundlage: Landnutzung Tschechien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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