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Ungarn · Sopron

Einen Bau ohne Genehmigung in Sopron erkennen

Der Beseitigungsauftrag trifft nicht den, der gebaut hat, sondern den, dem das Gebäude gehört. Nach dem Kauf sind das Sie.

Die Probe, die zehn Minuten dauert

Legen Sie den genehmigten Plan neben das, was Sie sehen. Ein Wintergarten, ein ausgebautes Dachgeschoss, eine überdachte Terrasse, eine zusätzliche Wohneinheit im Keller: Wenn es im Plan fehlt, ist die Frage nicht, ob es schön ist, sondern ob es genehmigt war.

Was ohne Genehmigung droht

Die Behörde kann die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Ob sie das nach Jahren noch darf, ist je nach Land verschieden, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt.

Wo die Verfolgung nicht endet

Dann bleibt das Risiko dauerhaft am Gebäude hängen, unabhängig davon, wie lange der Bau schon steht und wie viele Eigentümer es seither gab.

Wo eine Frist läuft

Nach ihrem Ablauf kann nicht mehr eingeschritten werden. Und hier der häufigste Irrtum: Der Bau wird dadurch nicht rechtmäßig, er wird nur geduldet. Für eine Bank und für den nächsten Käufer bleibt er ein Mangel.

Warum das die Finanzierung berührt

Eine Bank bewertet, was genehmigt ist. Fläche, die es rechtlich nicht gibt, zählt nicht mit. Wer für 120 Quadratmeter finanziert und nur 90 genehmigt sind, bekommt weniger Kredit, als er gerechnet hat.

Was in der Stadt Sopron gilt

In der Altstadt von Sopron müssen straßenseitige Fassaden aus traditionellen Materialien bestehen, etwa verputzter Architektur oder einem Sockel aus Stein oder Putz. Grelle Fassadenfarben sind verboten.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 19 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4; in Kraft seit 01.10.2018

In der Altstadt von Sopron sind glänzende oder nicht zum Straßenbild passende Dachfarben verboten, die Dachneigung muss sich in das Straßenbild einfügen. In den örtlich unter Schutz gestellten Bereichen müssen zusätzlich Traufhöhe, Dachform und Firstrichtung erhalten bleiben, das Dach muss mit Ziegeln gedeckt sein, und Natursteinimitate sowie straßenseitige Fensterläden sind verboten.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 19 Absatz 4 und Absatz 6 sowie § 26 bis § 27; in Kraft seit 01.10.2018

In der Altstadt von Sopron sind Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Steildächern nur zulässig, wenn sie sich in die Dacheindeckung und die Anordnung der Dachgauben einfügen. Neue Dachfenster müssen sich ebenso in das bestehende Fassaden- und Fenstermuster einpassen.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 31 Absatz 2 und § 19 Absatz 7; in Kraft seit 01.10.2018

In den meisten Altstadtzonen von Sopron muss sich die Höhe eines Neubaus an der bereits vorhandenen Höhe der Nachbargebäude orientieren, mit einer Toleranz von höchstens 100 Zentimetern. Auf Grundstücken, die direkt an die historische, geschützte Stadtmauer grenzen, darf kein Gebäude an die Mauer angebaut werden.

Grundlage: 31/2021. (XI. 26.) önkormányzati rendelet für Belváros und Umgebung, § 12 sowie § 12 Absatz 6, § 15 Absatz 4 Buchstabe c und § 16 Absatz 4 Buchstabe d; in Kraft seit 27.12.2021, konsolidierte Fassung seit 28.10.2023

Die Rechtslage in Ungarn

Wann eine Genehmigung nötig ist

Für Neubau und größere Vorhaben braucht es eine Építési engedély (Baugenehmigung), beantragt über das elektronische System. Nach Fertigstellung erlaubt erst die Használatbavételi engedély (Nutzungsgenehmigung) die Nutzung.

Was bei einem Bau ohne Genehmigung droht

Bei einem szabálytalan építkezés (Bau ohne oder abweichend von der Genehmigung) kann die Baubehörde binnen zehn Jahren ab Fertigstellung eingreifen. Eine nachträgliche Genehmigung (fennmaradási engedély) ist unter Bedingungen möglich, wird aber mit einem Baubußgeld (építésügyi bírság) verbunden; das Bußgeld kann erlassen werden, wenn der rechtswidrige Bau fristgerecht abgerissen wird.

Grundlage: Baurecht Ungarn. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich das nachträglich genehmigen lassen?

Oft ja, aber es dauert und es kostet, und es geht nur, wenn der Bau nach heutigem Recht überhaupt zulässig wäre. Ist er es nicht, bleibt nur der Rückbau.

Haftet der Verkäufer dafür?

Wenn er es wusste und verschwiegen hat, ja, und daran ändert auch ein vereinbarter Haftungsausschluss nichts. Das Problem ist der Nachweis. Deshalb gehört die Prüfung vor die Unterschrift und nicht danach.

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