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Ungarn · Sopron

Widmung und Schutzgebiete in Sopron prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Sopron gilt

In der Altstadt von Sopron müssen straßenseitige Fassaden aus traditionellen Materialien bestehen, etwa verputzter Architektur oder einem Sockel aus Stein oder Putz. Grelle Fassadenfarben sind verboten.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 19 Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 4; in Kraft seit 01.10.2018

In der Altstadt von Sopron sind glänzende oder nicht zum Straßenbild passende Dachfarben verboten, die Dachneigung muss sich in das Straßenbild einfügen. In den örtlich unter Schutz gestellten Bereichen müssen zusätzlich Traufhöhe, Dachform und Firstrichtung erhalten bleiben, das Dach muss mit Ziegeln gedeckt sein, und Natursteinimitate sowie straßenseitige Fensterläden sind verboten.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 19 Absatz 4 und Absatz 6 sowie § 26 bis § 27; in Kraft seit 01.10.2018

In der Altstadt von Sopron sind Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen auf Steildächern nur zulässig, wenn sie sich in die Dacheindeckung und die Anordnung der Dachgauben einfügen. Neue Dachfenster müssen sich ebenso in das bestehende Fassaden- und Fenstermuster einpassen.

Grundlage: 12/2018. (IX. 28.) önkormányzati rendelet a településkép védelméről, § 31 Absatz 2 und § 19 Absatz 7; in Kraft seit 01.10.2018

In den meisten Altstadtzonen von Sopron muss sich die Höhe eines Neubaus an der bereits vorhandenen Höhe der Nachbargebäude orientieren, mit einer Toleranz von höchstens 100 Zentimetern. Auf Grundstücken, die direkt an die historische, geschützte Stadtmauer grenzen, darf kein Gebäude an die Mauer angebaut werden.

Grundlage: 31/2021. (XI. 26.) önkormányzati rendelet für Belváros und Umgebung, § 12 sowie § 12 Absatz 6, § 15 Absatz 4 Buchstabe c und § 16 Absatz 4 Buchstabe d; in Kraft seit 27.12.2021, konsolidierte Fassung seit 28.10.2023

Die Rechtslage in Ungarn

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Der településrendezési terv (Ortsplanungsplan) mit seinen építési övezet (Bauzonen) legt fest, welche Fläche beépítésre szánt terület (Baugebiet) ist. Grundlage ist das Gesetz über die gebaute Umwelt.

Schutzgebiete und ihre Folgen

Nicht-Baugebiete (beépítésre nem szánt terület), Naturschutz und Agrarflächen schränken die Bebauung ein.

Vorkaufsrechte

Die Gemeinde (önkormányzat) hat ein elővásárlási jog für Grundstücke, die zur Umsetzung der im Bebauungsplan festgelegten Ortsplanungsziele nötig sind. Erklärt sie sich binnen 60 Tagen nicht, kann verkauft werden. Der Käufer sollte prüfen, ob ein solches besteht.

Grundlage: Landnutzung Ungarn. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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