Belgien · Wallonien
Altlasten in Wallonien prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was im Gewest Wallonien gilt
Auch in Wallonien ist Baurecht Sache der Region, mit einem eigenen Gesetzbuch und einer eigenen Übergangsfrist: Ein Erlass vom 13. Mai 2026 stellt Bau- und Umweltgenehmigungen auf digitale Anträge mit elektronischer Unterschrift (eID oder itsme) um. Ab dem 1. September 2028 werden Papieranträge nicht mehr angenommen. Bei einem kombinierten Antrag läuft die Frist ungleich: Der Umweltteil muss schon zum 1. Januar 2027 vollständig digital sein, der Bauteil erst stufenweise bis 2028.
Grundlage: Arrêté du Gouvernement wallon du 13.05.2026 zur Digitalisierung des Code du développement territorial (CoDT); Pilotgemeinden der Gruppe A ab 31.05.2026
Die Rechtslage in Belgien
Wo Altlasten verzeichnet sind
In Flandern führt die OVAM die Bodendaten; beim Verkauf ist ein bodemattest der OVAM verpflichtend. Wallonie und Brüssel haben eigene Dekrete.
Wer dafür haftet
Die Sanierungspflicht trifft den saneringsplichtige. Für den Käufer entscheidend: der Verkäufer muss vor dem compromis ein bodemattest der OVAM anfordern und dem Käufer mitteilen; unterbleibt das, kann der Käufer den Verkauf für nichtig erklären lassen.
Grundlage: Altlasten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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