Österreich
Immobilien im Bundesland Wien: was hier gilt
Was im Bundesland Wien rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Inserat prüfenWien: die Zahlen
- Miete je m²
- 7,9 € je m² und Monat ohne Betriebskosten, Durchschnitt der laufenden Hauptmieten (Bestand, nicht Angebot)
- Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wohnen 2025, Tabellenband Wohnen, Miete ohne Betriebskosten
- Grunderwerbsteuer
- 3,5 Prozent der Gegenleistung, in ganz Österreich einheitlich
- Quelle: § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987
- Mietpreisspanne
- 5,5 bis 10,2 € je m² und Monat, je nach Vermieter: von der günstigsten Gruppe (Gemeinde- oder Genossenschaftswohnung) bis zur privaten Hauptmiete
- Quelle: Statistik Austria, Mikrozensus Wohnen 2025, Tabellenband Wohnen, Miete ohne Betriebskosten
Was hier anders ist
Ob das Mietrechtsgesetz voll, nur teilweise oder gar nicht gilt, hängt am Baujahr, an der Förderung und an der Art des Hauses, nicht am Bundesland. Diese Einordnung entscheidet vor jeder anderen Frage darüber, ob es überhaupt eine Mietobergrenze gibt.
Grundlage: § 1 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für jedes Bundesland gilt ein eigener Richtwert je Quadratmeter. Er ist die Grundlage für die zulässige Miete in Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich und wird regelmäßig neu kundgemacht. Zu- und Abschläge für Lage, Zustand und Ausstattung kommen dazu.
Grundlage: § 5 Richtwertgesetz (RichtWG), BGBl. Nr. 800/1993
Ist der Mietvertrag befristet, ist vom zulässigen Hauptmietzins ein Abschlag zu machen. Er gilt im Voll- und im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.
Grundlage: § 16 Abs. 7 MRG
Das Bauordnungsrecht ist Landessache. Für Wien gilt die Bauordnung für Wien. Damit gelten hier eigene Regeln dafür, was genehmigungsfrei ist und welche Abstände einzuhalten sind. Dazu zählt auch die Frist, in der die Behörde gegen einen Bau ohne Genehmigung noch vorgehen kann. Ein Anbau, der im Nachbarland keine Genehmigung brauchte, kann hier eine gebraucht haben.
Grundlage: die Bauordnung für Wien
Wien ist zugleich Bundesland und Gemeinde. Sein Altbaubestand vor 1953 ist der größte im Land und fällt in den Vollanwendungsbereich mit Mietobergrenze.
Grundlage: § 1 Abs. 4 MRG in Verbindung mit § 16 Abs. 2 MRG
Wien hat eine wohnrechtliche Schlichtungsstelle. Das ändert den Weg: Ein Streit über die Höhe des Mietzinses muss hier zuerst dort anhängig gemacht werden und kann nicht sofort zu Gericht. In Österreich gibt es solche Stellen nur in wenigen Gemeinden, überall sonst führt der Weg direkt zum Bezirksgericht.
Grundlage: § 39 Abs. 1 MRG
Geförderte Wohnungen und Gemeindewohnungen vergibt die Stadt nach eigenen Regeln. Die Miethöhe regelt weiterhin das Bundesrecht.
Grundlage: Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG 1989)
Die Themen im Bundesland Wien
- Ist meine Miete in Wien zu hoch?
Liegt Ihre Miete in Wien über der gesetzlichen Grenze? Welche Regel gilt, welche Frist läuft, was Sie zurückfordern können.
- Betriebskostenabrechnung in Wien prüfen
Welche Posten in Wien umlagefähig sind, bis wann abgerechnet sein muss, wie lange Sie widersprechen können und wann sie entfällt.
- Mieterhöhung in Wien prüfen
Ob die Erhöhung in Wien zulässig ist: welche Form nötig war, welche Obergrenze gilt und bis wann Sie widersprechen können.
Welche amtlichen Karten es im Bundesland Wien gibt
Karten sind hier Landessache, und deshalb liegt nicht überall dasselbe vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.
Liegt vor
Hochwasser, Lärm, Kataster, Radon, Naturgefahren, Widmung, Denkmalschutz, Solar.
Davon kommt Widmung, Denkmalschutz, Solar aus einer eigenen Landesebene, die es nicht in jedem Bundesland gibt.
Liegt hier nicht vor
Starkregen, Industrie, Altlasten, Geplante Bebauung, ÖV-Anbindung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.
Was Sie in Österreich selbst nachsehen können
9 amtliche Stellen in 3 Kategorien. Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Im Bericht zu Ihrem Objekt stehen sie namentlich, mit Abrufdatum und Link.
Was noch zur Entscheidung hilft
Bereit, eine Immobilie zu prüfen?
In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.
19,99 € je Bericht inkl. USt, einmalig. Kein Abo nötig, keine Grundgebühr.
Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.
Auf dem Laufenden bleiben
Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.