Schweiz
Immobilien im Kanton Zug: was hier gilt
Was im Kanton Zug rechtlich anders ist als anderswo, und welche Fragen Sie hier stellen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Inserat prüfenZug: die Zahlen
- Miete je m²
- 21,5 Fr. je m² und Monat netto, Durchschnitt aller bewohnten Mietwohnungen (Bestand, 2024)
- Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Strukturerhebung
- Handänderungssteuer
- Keine Handänderungssteuer (0 Prozent), es fallen nur Gebühren an
- Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen, Die Handänderungssteuern, November 2022, Stand der Gesetzgebung 1.1.2022, Ziff. 3.2 und 6.2.2
- Mietpreisspanne
- 20,3 bis 26,3 Fr. je m² und Monat, je nach Zimmerzahl (kleine Wohnungen kosten je m² mehr)
- Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Strukturerhebung
Was hier anders ist
Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann eine Herabsetzung des Mietzinses verlangt werden. Der Satz ist für die ganze Schweiz derselbe und wird vom Bund veröffentlicht, nicht vom Kanton.
Grundlage: Art. 270a OR in Verbindung mit Art. 12a und 13 VMWG
Der Anfangsmietzins kann innerhalb von dreißig Tagen nach Übernahme der Sache bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Die Frist ist kurz und läuft ab Übernahme, nicht ab Vertragsschluss.
Grundlage: Art. 270 Abs. 1 OR
Den Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks besteuert der Kanton. Satz, Besitzdauerrabatt und Freibeträge sind deshalb von Kanton zu Kanton verschieden.
Grundlage: Art. 12 Steuerharmonisierungsgesetz (StHG)
Ob beim Eigentumsübergang eine Handänderungssteuer anfällt und wie hoch sie ist, entscheidet der Kanton. Einzelne Kantone erheben sie gar nicht.
Grundlage: Kantonale Steuergesetze, Vorbehalt in Art. 12 Abs. 1 StHG
Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Die Festsetzung erfolgt kantonal, weshalb derselbe Bau in zwei Kantonen unterschiedlich hoch angesetzt wird.
Grundlage: Art. 21 Abs. 1 Bst. b DBG, kantonale Umsetzung nach Art. 7 Abs. 1 StHG
Der Kanton Zug gehört der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe an. Dreißig Begriffe und Messweisen, darunter Gebäudehöhe, Geschossfläche und Abstand, sind hier also nach dem gesamtschweizerischen Standard definiert. Die Vereinbarung gilt allerdings nicht unmittelbar: Sie muss ins kantonale und kommunale Recht umgesetzt sein, und maßgeblich bleibt die Fassung der Gemeinde.
Grundlage: Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), Stand der Mitgliederliste Anfang 2025
Die Themen im Kanton Zug
- Ist meine Miete in Zug zu hoch?
Liegt Ihre Miete in Zug über der gesetzlichen Grenze? Welche Regel gilt, welche Frist läuft, was Sie zurückfordern können.
- Betriebskostenabrechnung in Zug prüfen
Welche Posten in Zug umlagefähig sind, bis wann abgerechnet sein muss, wie lange Sie widersprechen können und wann sie entfällt.
- Mieterhöhung in Zug prüfen
Ob die Erhöhung in Zug zulässig ist: welche Form nötig war, welche Obergrenze gilt und bis wann Sie widersprechen können.
Welche amtlichen Karten es im Kanton Zug gibt
Diese Ebenen liegen landesweit vor. Was hier aufgeführt ist, wurde an den amtlichen Diensten selbst geprüft.
Liegt vor
Hochwasser, Naturgefahren, Starkregen, Lärm, Radon, Widmung, Kataster, Denkmalschutz, Solar, Industrie, Altlasten, ÖV-Anbindung.
Liegt hier nicht vor
Geplante Bebauung. Das heißt nicht, dass es kein Thema ist, sondern dass es dafür hier keinen amtlichen Kartendienst gibt. Eine fehlende Karte ist keine Entwarnung.
Was Sie in der Schweiz selbst nachsehen können
10 amtliche Stellen in 3 Kategorien. Diese Stellen sind amtlich und stehen jedem offen. Im Bericht zu Ihrem Objekt stehen sie namentlich, mit Abrufdatum und Link.
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