Frankreich · Paris
Betriebskostenabrechnung in Paris prüfen
Die meisten falschen Abrechnungen sind nicht falsch gerechnet. Sie enthalten Posten, die gar nicht umgelegt werden dürfen. Deshalb ist die erste Prüfung eine Liste und keine Rechnung.
Prüfen Sie zuerst, ob überhaupt etwas umgelegt werden darf
In mehreren Ländern schuldet ein Mieter ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag keine Betriebskosten. Dann ist die vereinbarte Miete eine Inklusivmiete, und die gesamte Abrechnung entfällt. Diese Frage steht vor jeder einzelnen Position.
Der Katalog: was auf die Liste darf
Ist die Umlage vereinbart, entscheidet ein Katalog, welche Kosten überhaupt in Frage kommen. Er ist je nach Land abschließend oder offen, und dieser Unterschied entscheidet über den Ausgang jeder Beanstandung.
Abschließender Katalog
Steht ein Posten nicht im Gesetz, darf er nicht umgelegt werden, auch nicht mit einer Klausel im Vertrag. Eine solche Klausel ist dann wirkungslos.
Offener Katalog
Umgelegt werden darf, was vereinbart ist. Dann verschiebt sich die Prüfung vom Gesetz in den Vertrag, und die entscheidende Frage lautet, ob der Posten dort einzeln benannt ist.
Die drei Klassiker, die selten hineingehören
Drei Posten sind in mehreren Ländern ausdrücklich ausgenommen und tauchen trotzdem regelmäßig in Abrechnungen auf. Wer nur diese drei prüft, hat den größten Teil der strittigen Beträge erfasst.
Verwaltungskosten
Die Vergütung der Hausverwaltung. Sie steht in mehreren Ländern ausdrücklich nicht im Katalog und wird trotzdem regelmäßig weitergegeben, oft versteckt in einer Sammelposition.
Instandhaltung und Reparaturen
Was kaputt war und repariert wurde, trägt in aller Regel der Eigentümer. Der Unterschied zur laufenden Wartung ist die Trennlinie, an der die meisten Abrechnungen scheitern.
Leerstandsanteile
Kosten für leerstehende Wohnungen im Haus gehören nicht auf die Abrechnung der vermieteten. Fällt auf, wenn die umgelegte Fläche kleiner ist als die Gesamtfläche des Hauses.
Die zwei Fristen
Es gibt fast überall zwei: eine für den Vermieter, bis wann er abrechnen muss, und eine für Sie, bis wann Sie widersprechen können. Die erste kann eine Nachforderung vollständig entwerten, die zweite kann Ihre Beanstandung entwerten. Beide laufen still.
Ihr Recht, die Belege zu sehen
Eine Abrechnung ohne Einsicht in die Rechnungen ist nicht prüfbar. Das Recht, die Belege einzusehen, besteht in den hier behandelten Ländern unabhängig davon, ob die Abrechnung plausibel aussieht.
Was in Paris gilt
In Paris darf die Miete bei einem neuen Vertrag einen Höchstwert je Quadratmeter nicht überschreiten. Den Wert setzt der Präfekt jedes Jahr neu fest, getrennt nach Stadtviertel, Zimmerzahl, Baualter und danach, ob möbliert vermietet wird. Liegt die vereinbarte Miete darüber, kann der Mieter ihre Herabsetzung verlangen. Die Regel ist ein befristeter Versuch: Sie läuft im November 2026 aus, und ob sie danach weitergeht, war am 15.08.2026 nicht entschieden.
Grundlage: Art. 140 Loi ELAN Nr. 2018-1021 vom 23.11.2018, verlängert durch die Loi 3DS vom 21.02.2022; in Paris angewandt seit 01.07.2019, die Höchstwerte stehen im jährlichen Arrêté des Präfekten
Wer in Paris eine Wohnung dauerhaft anders nutzen will, etwa als möblierte Ferienwohnung oder als Büro, braucht dafür eine Genehmigung der Stadt. Sie wird in der Regel nur gegen Ausgleich erteilt: Der Antragsteller muss an anderer Stelle in der Stadt eine Fläche, die bisher kein Wohnraum war, in Wohnraum umwandeln. Wer eine Wohnung zu diesem Zweck kauft, kauft die Genehmigung also nicht mit.
Grundlage: Art. L. 631-7 ff. Code de la construction et de l'habitation; die Ausgleichspflicht regelt das Règlement municipal der Stadt Paris über die Nutzungsänderung, Fassung 2025 DLH 44
Die Rechtslage in Frankreich
Wann überhaupt verrechnet werden darf
Die Liste des Décret 87-713 ist LIMITATIV. Was nicht darauf steht, bleibt beim Vermieter, unabhängig von jeder Vertragsklausel. Eine Klausel, die dem Mieter mehr auflädt, gilt als nicht geschrieben.
Was auf die Abrechnung darf
Der Katalog ist abschließend. Umlagefähig sind Wasser und Energie für die Wohnung und die gemeinschaftlichen Teile, Betrieb des Aufzugs, laufende Instandhaltung und kleine Reparaturen der gemeinschaftlichen Teile, Reinigung und Pflege der Außenanlagen, Hausmeister, aber nur zu 75 Prozent bei Reinigung und Müll, zu 40 Prozent bei nur einer der beiden Aufgaben und Mietnebensteuern, insbesondere die Müllabfuhrabgabe (taxe d'enlèvement des ordures ménagères).
Was nicht auf die Abrechnung darf
Nicht umlagefähig sind große Reparaturen, Dach, Fassadensanierung, Ersatz von Heizkessel oder Aufzug, Verwaltungshonorar und Kosten der Mietverwaltung, nie und auch nicht anteilig, Honorar des Syndic, soweit nicht ausdrücklich erfasst, Gebäudeversicherung, Grundsteuer (taxe foncière), außer dem Anteil für die Müllabfuhr und alles, was auf Abnutzung durch Alter zurückgeht (vétusté). Steht einer dieser Posten auf Ihrer Abrechnung, ist das der erste Punkt Ihrer Einwendung.
Die Fristen
Jährliche Abrechnung mit Belegvorlage einen Monat vorher. Der Mieter kann zu Unrecht gezahlte Beträge drei Jahre rückfordern; der Vermieter kann Nachzahlungen ebenfalls drei Jahre rückwirkend verlangen.
Grundlage: Décret n° 87-713 du 26 août 1987 (liste limitative), Art. 23 Loi 89-462. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.
Häufige Fragen
Muss ich eine Nachzahlung leisten, solange ich die Abrechnung prüfe?
Eine Nachforderung wird erst fällig, wenn die Abrechnung formell in Ordnung ist. Ist sie es nicht, ist auch die Nachzahlung nicht fällig. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn Sie den Streit nicht eskalieren wollen, aber Ihre Einwendungen behalten möchten.
Was gilt, wenn der Vermieter zu spät abrechnet?
In mehreren Ländern verliert er dann den Anspruch auf eine Nachzahlung, ein Guthaben müssen Sie aber weiterhin bekommen. Die Frist wirkt also nur in eine Richtung.
Wie lange kann ich rückwirkend prüfen?
Das hängt an der Einwendungsfrist Ihres Landes und daran, wann Ihnen die Abrechnung zugegangen ist. Abgelaufene Jahre lassen sich in der Regel nicht mehr aufrollen, auch wenn der Fehler eindeutig ist.
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