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Frankreich · Colmar

Steuer beim Immobilienverkauf in Colmar

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Colmar gilt

In der Altstadt von Colmar darf die Höhe eines Neubaus höchstens vier Drittel des Abstands zur gegenüberliegenden Straßenflucht betragen, in der Regel begrenzt auf 12 Meter. Die Firsthöhe darf diesen Wert um höchstens 7 Meter übersteigen.

Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 10US Absatz 10.3.1 und 10.3.5; Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019

Fachwerk an Gebäuden in der Altstadt von Colmar wird entweder sichtbar belassen oder verputzt, je nachdem, ob es ursprünglich zum Sichtbarbleiben gedacht war. Für die Putzfarbe sind Kalkmörtel aus Luftkalk und Flusssand vorgeschrieben, eingefärbt mit Farbstoffen aus natürlichen Materialien.

Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 11US Absatz 11.1.3.a) und 11.1.5.a); Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019

Bestehende Dächer in der Altstadt von Colmar müssen mit dem Ursprungsmaterial instandgehalten werden: traditioneller flacher Tonziegel in Biberschwanzform, Naturschiefer oder bei Neigungen unter 20 Prozent vorpatiniertes Zink. Neubauten brauchen ein Satteldach mit mehr als 45 Grad Neigung, gedeckt mit traditionellem flachem Ziegel.

Grundlage: PSMV Colmar, Règlement écrit, Artikel 11US Absatz 11.1.6.f) und 11.2.7; Site Patrimonial Remarquable, Modification n° 2 vom 6.12.2019

Die Rechtslage in Frankreich

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Gewinn ist mit 19 Prozent plus 17,2 Prozent Sozialabgaben belastet, mit Abschlägen nach Besitzdauer und vollständiger Befreiung nach 22 beziehungsweise 30 Jahren (Art. 150 U CGI). Die Hauptwohnung ist befreit. Offenlegung: umfangreiche Pflichtdiagnosen im dossier de diagnostic technique (Art. L271-4 CCH), darunter Energie, Blei, Asbest und Termiten. Fehlt eine Diagnose, haftet der Verkäufer für versteckte Mängel.

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Was in Frankreich umgangssprachlich frais de notaire heißt, sind zu über 80 Prozent Steuern und nicht das Honorar des Notars. Diese Verwechslung führt zu falschen Erwartungen.

Grundlage: Verkäuferpflichten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-26.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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