Kroatien · Rovinj
Steuer beim Immobilienverkauf in Rovinj
Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.
Worauf die Steuer überhaupt anfällt
Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.
Die Befreiungen, nach denen niemand fragt
Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.
Das selbst bewohnte Objekt
Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.
Die Haltedauer
Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.
Wer die Steuer abführt
In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.
Was Sie vorher zusammensuchen sollten
Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.
Was in der Stadt Rovinj gilt
Im als besonders wertvoll ausgewiesenen historischen Zentrum von Rovinj, der Altstadt-Halbinsel, ist die Gebäudehöhe auf höchstens 7 Meter begrenzt, die Gesamthöhe bis zum First hängt von der Dachneigung ab. Solange keine eigene Konservierungsgrundlage für die gesamte Halbinsel verabschiedet ist, sind Umbauten nur innerhalb des bestehenden Gebäudeumrisses zulässig, ohne Aufstockung, Anbau oder Ersatzbau.
Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 69a Absatz 1 Punkt 1 sowie Članak 211 Absatz 6; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25
In der Altstadt-Kernzone von Rovinj müssen Fensteröffnungen mit Sonnenschutz versehen werden, in der Regel mit Lamellenläden (grilje) oder traditionellen Holzfensterläden (škure). Rollläden, Raffstores, Faltmarkisen und überdachte Eingänge sind nur außerhalb dieser historischen Kernzone zulässig.
Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 89 Absatz 4; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25
In der geschützten Altstadt-Zone von Rovinj sind Dachterrassen und offene Solarien nicht zulässig, sie sind nur außerhalb dieser Zone erlaubt. Auch Solar- und Photovoltaikanlagen auf dem Dach sind in der geschützten Zone ausdrücklich ausgeschlossen.
Grundlage: Prostorni plan uređenja Grada Rovinja-Rovigno (PPUG), Izmjene i dopune 2025, Članak 100 Absatz 1 und Članak 102 Absatz 1; beschlossen 13.02.2025, veröffentlicht Službeni glasnik Nr. 2/25
Die Rechtslage in Kroatien
Was den Verkäufer an Steuer trifft
Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Einkommensteuer; steuerfrei nach mehr als zwei Jahren Besitz oder bei Selbstnutzung als Hauptwohnsitz. Offenlegung: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel nach dem Schuldrechtsgesetz (Zakon o obveznim odnosima); ein Ausschluss deckt arglistig verschwiegene Mängel nicht.
Worauf gerechnet wird
Gerechnet wird auf den Kaufpreis, für die Grunderwerbsteuer auf den Marktwert der Immobilie. Bei einer Bestandsimmobilie fällt Grunderwerbsteuer an, beim Neubau vom Bauträger stattdessen Umsatzsteuer.
Grundlage: Verkäuferpflichten Kroatien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-27.
Häufige Fragen
Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?
In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.
Was gilt bei einer geerbten Immobilie?
Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.
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