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Malta · Sliema

Steuer beim Immobilienverkauf in Sliema

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf ist in fast allen Ländern steuerpflichtig. Wie hoch, ab wann und mit welchen Ausnahmen, unterscheidet sich erheblich, und die Ausnahmen sind der Teil, an dem das meiste Geld hängt.

Worauf die Steuer überhaupt anfällt

Besteuert wird in der Regel nicht der Verkaufspreis, sondern der Gewinn: der Erlös abzüglich dessen, was Sie damals bezahlt und seither investiert haben. Wer die alten Rechnungen für Sanierungen nicht mehr findet, versteuert einen Gewinn, den er nie gemacht hat.

Die Befreiungen, nach denen niemand fragt

Fast jede Rechtsordnung kennt Ausnahmen, und sie greifen nicht von selbst. Wer sie nicht kennt, zahlt freiwillig.

Das selbst bewohnte Objekt

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, ist in mehreren Ländern ganz oder teilweise befreit. An welche Dauer und an welchen Zeitpunkt das geknüpft ist, entscheidet über einen fünfstelligen Betrag.

Die Haltedauer

Mehrere Länder besteuern nur, wer innerhalb einer bestimmten Frist wieder verkauft. Ein Verkauf wenige Monate nach Ablauf kann deutlich günstiger sein als einer davor.

Wer die Steuer abführt

In einigen Ländern führt der Vertragserrichter oder der Notar die Steuer direkt ab, in anderen erklären Sie sie selbst. Der Unterschied ist wichtig: Im ersten Fall geht das Geld nie über Ihr Konto, im zweiten müssen Sie es zurücklegen.

Was Sie vorher zusammensuchen sollten

Den alten Kaufvertrag, die Nebenkosten von damals und jede Rechnung für Maßnahmen, die über bloße Erhaltung hinausgingen. Alles davon senkt den steuerpflichtigen Gewinn, und alles davon muss belegt sein.

Was in der Stadt Sliema gilt

Malta beschränkt den Erwerb von Wohnimmobilien durch Nicht-Ansässige: Wer nicht mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Malta gelebt hat, braucht für den Kauf außerhalb einer Special Designated Area (SDA) eine behördliche Genehmigung (AIP-Permit), darf damit nur EINE Immobilie zur eigenen Wohnnutzung erwerben und diese nicht vermieten. Sliema gehört mit Tigné Point zu den wenigen SDA-Standorten Maltas, ebenso das benachbarte St. Julian's mit Portomaso: Innerhalb dieser Zonen entfällt die Genehmigungspflicht vollständig, jeder Käufer kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit mehrere Immobilien erwerben und sie mit Lizenz der Tourismusbehörde vermieten. Ob eine konkrete Adresse innerhalb oder außerhalb der SDA liegt, entscheidet über beides.

Grundlage: Immovable Property (Acquisition by Non-Residents) Act, Cap. 246 der Laws of Malta

Außerhalb der SDA gilt für das AIP-Permit zusätzlich eine Mindestwertgrenze, Stand der Recherche 174.274 Euro für eine Wohnung oder Maisonette und 300.619 Euro für andere Immobilientypen; beide Werte werden jährlich angepasst. EU-Bürger sind von der Genehmigungspflicht befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Malta kaufen, nicht aber beim Kauf einer Zweitwohnung ohne die fünf Jahre Voraufenthalt. Genau dieser Fall, eine Ferien- oder Zweitwohnung außerhalb einer SDA wie Sliema, betrifft Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten.

Grundlage: Immovable Property (Acquisition by Non-Residents) Act, Cap. 246 der Laws of Malta; Mindestwerte nach der jährlich angepassten Verordnung dazu, Stand 18.08.2026

Die Rechtslage in Malta

Was den Verkäufer an Steuer trifft

Der Verkäufer zahlt die Property Transfer Tax, in der Regel 8 Prozent des Übertragungswerts als endgültige Quellensteuer, mit Ausnahmen etwa bei langjähriger Selbstnutzung. Offenlegung: Der Notar deckt mit der Titelrecherche Belastungen auf; der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Civil Code, Cap. 16).

Worauf gerechnet wird

Gerechnet wird auf den Kaufpreis. Größter Posten ist die Stempelsteuer, für die es aber deutliche Ermäßigungen für Erstkäufer gibt.

Grundlage: Verkäuferpflichten Malta. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerprovision gegenrechnen?

In den meisten Rechtsordnungen ja, sie gehört zu den Veräußerungskosten und mindert den Gewinn. Bewahren Sie die Rechnung auf, auch wenn der Käufer sie teilweise getragen hat.

Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Dann zählt in der Regel nicht Ihr Erwerb, sondern der des Erblassers, sowohl für die Haltedauer als auch für die Anschaffungskosten. Das kann eine lange Haltedauer bedeuten und damit eine Befreiung, an die niemand denkt.

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