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Malta · Sliema

Welche Unterlagen Sie in Sliema für den Verkauf brauchen

Eine vollständige Mappe verkürzt die Prüfung des Käufers und nimmt ihm das Argument für einen Abschlag. Eine unvollständige liefert ihm dieses Argument frei Haus.

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Ein Teil der Mappe ist Pflicht, und das Fehlen ist teils bußgeldbewehrt. Dazu gehört in allen hier behandelten Ländern der Nachweis über den Energiezustand des Gebäudes, der bereits bei der Anzeige vorliegen muss und nicht erst beim Notartermin.

Die Unterlagen, die den Preis halten

Der zweite Teil ist nicht vorgeschrieben, entscheidet aber über den Preis, weil sein Fehlen als Risiko eingepreist wird.

Bei einer Eigentumswohnung

Die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre, der aktuelle Wirtschaftsplan und der Stand der Rücklage. Fehlen sie, muss der Käufer mit einer Sonderumlage rechnen, die er nicht kennt, und er rechnet vorsichtshalber mit einer hohen.

Bei einem Haus

Die Baugenehmigung samt Plänen, die Nachweise über durchgeführte Sanierungen und die Abnahme der Heizung. Ein Anbau ohne Genehmigung ist der Befund, der einen Verkauf am häufigsten platzen lässt.

Was Sie offenlegen müssen, auch ungefragt

Neben den Unterlagen gibt es Umstände, die Sie von sich aus nennen müssen. Wer sie verschweigt, haftet trotz vereinbartem Haftungsausschluss, und zwar noch Jahre nach dem Verkauf.

Die Reihenfolge, die Zeit spart

Beschaffen Sie zuerst, was von einer Behörde kommt, denn dort dauert es am längsten. Der Auszug aus dem Register, die Bestätigung der Gemeinde und der Energienachweis haben Vorlauf. Alles, was Sie selbst haben, ist in einer Stunde zusammengelegt.

Was in der Stadt Sliema gilt

Malta beschränkt den Erwerb von Wohnimmobilien durch Nicht-Ansässige: Wer nicht mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Malta gelebt hat, braucht für den Kauf außerhalb einer Special Designated Area (SDA) eine behördliche Genehmigung (AIP-Permit), darf damit nur EINE Immobilie zur eigenen Wohnnutzung erwerben und diese nicht vermieten. Sliema gehört mit Tigné Point zu den wenigen SDA-Standorten Maltas, ebenso das benachbarte St. Julian's mit Portomaso: Innerhalb dieser Zonen entfällt die Genehmigungspflicht vollständig, jeder Käufer kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit mehrere Immobilien erwerben und sie mit Lizenz der Tourismusbehörde vermieten. Ob eine konkrete Adresse innerhalb oder außerhalb der SDA liegt, entscheidet über beides.

Grundlage: Immovable Property (Acquisition by Non-Residents) Act, Cap. 246 der Laws of Malta

Außerhalb der SDA gilt für das AIP-Permit zusätzlich eine Mindestwertgrenze, Stand der Recherche 174.274 Euro für eine Wohnung oder Maisonette und 300.619 Euro für andere Immobilientypen; beide Werte werden jährlich angepasst. EU-Bürger sind von der Genehmigungspflicht befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Malta kaufen, nicht aber beim Kauf einer Zweitwohnung ohne die fünf Jahre Voraufenthalt. Genau dieser Fall, eine Ferien- oder Zweitwohnung außerhalb einer SDA wie Sliema, betrifft Käufer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am häufigsten.

Grundlage: Immovable Property (Acquisition by Non-Residents) Act, Cap. 246 der Laws of Malta; Mindestwerte nach der jährlich angepassten Verordnung dazu, Stand 18.08.2026

Die Rechtslage in Malta

Die Unterlagen, die das Gesetz verlangt

Pflicht sind: Energy Performance Certificate (EPC, Energieausweis), Grundbuch-/Titelrecherche (Land Registry, durch den Notar).

Was schon im Inserat stehen muss

Bereits in der Anzeige: Energieeffizienzklasse aus dem EPC in allen Anzeigen.

Was Sie ungefragt sagen müssen

Das maltesische Recht folgt dem gemischten Common-/Civil-Law-System; der Notar deckt mit der Titelrecherche Belastungen auf, der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Civil Code, Cap. 16).

Grundlage: Offenlegungspflichten Malta. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Wie alt darf der Energienachweis sein?

Er hat in allen hier behandelten Ländern eine feste Gültigkeitsdauer. Ist sie abgelaufen, ist er wertlos und muss neu erstellt werden, bevor die Anzeige online geht.

Muss ich Mängel im Exposé nennen?

Im Exposé nicht zwingend, gegenüber dem Käufer vor dem Vertrag schon, soweit es sich um Umstände handelt, die er nicht selbst erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind.

Was, wenn ein Anbau keine Genehmigung hat?

Das gehört offengelegt. Ein nachträgliches Genehmigungsverfahren ist meist möglich, dauert aber und kann eine Rückbauanordnung nach sich ziehen. Ein Käufer, der das erst nach dem Kauf erfährt, hat einen Anspruch, und ein Ausschluss hilft dann nicht.

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