Spanien · Balearen
Altlasten auf den Balearen prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Region Balearen gilt
Auf den Balearen ist es seit dem 16. April 2025 grundsätzlich verboten, für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine neue Lizenz für die touristische Kurzzeitvermietung zu bekommen. Das baut auf einer bereits seit Februar 2022 laufenden Aufnahmesperre für neue Lizenzen auf und macht das Verbot für Mehrfamilienhäuser jetzt dauerhaft, mit einer engen Ausnahme für Reihen- und Doppelhäuser. Wer auf den Balearen eine Eigentumswohnung kauft, um sie kurzfristig an Touristen zu vermieten, kann das deshalb praktisch nur noch, wenn bereits eine gültige Lizenz auf dem Objekt liegt.
Grundlage: Decreto Ley 4/2025 (Balearen), in Kraft seit 16.04.2025, dauerhaftes Verbot neuer touristischer Vermietungsplätze in Mehrfamilienhäusern, aufbauend auf der Aufnahmesperre seit 11.02.2022
Die Rechtslage in Spanien
Wo Altlasten verzeichnet sind
Die Comunidades Autónomas führen ein inventario de suelos contaminados; eine declaración de suelo contaminado wird im Registro de la Propiedad vermerkt.
Wer dafür haftet
Verantwortlich für die Dekontamination sind in erster Linie die Verursacher, die untereinander gesamtschuldnerisch haften. Erst wenn diese nicht greifbar sind, haften subsidiär der Reihe nach zunächst die Eigentümer, dann die Besitzer der verunreinigten Fläche. Die declaración de suelo contaminado nach Art. 99 verpflichtet den jeweils Verantwortlichen zur Sanierung und wird im Grundbuch eingetragen, sodass sie den Käufer erreicht.
Grundlage: Altlasten Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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