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Spanien · Balearen

Widmung und Schutzgebiete auf den Balearen prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Region Balearen gilt

Auf den Balearen ist es seit dem 16. April 2025 grundsätzlich verboten, für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus eine neue Lizenz für die touristische Kurzzeitvermietung zu bekommen. Das baut auf einer bereits seit Februar 2022 laufenden Aufnahmesperre für neue Lizenzen auf und macht das Verbot für Mehrfamilienhäuser jetzt dauerhaft, mit einer engen Ausnahme für Reihen- und Doppelhäuser. Wer auf den Balearen eine Eigentumswohnung kauft, um sie kurzfristig an Touristen zu vermieten, kann das deshalb praktisch nur noch, wenn bereits eine gültige Lizenz auf dem Objekt liegt.

Grundlage: Decreto Ley 4/2025 (Balearen), in Kraft seit 16.04.2025, dauerhaftes Verbot neuer touristischer Vermietungsplätze in Mehrfamilienhäusern, aufbauend auf der Aufnahmesperre seit 11.02.2022

Die Rechtslage in Spanien

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Das Raumordnungsrecht teilt den Boden in suelo urbano, suelo urbanizable und suelo no urbanizable (rustico). Bebaubar ist vor allem suelo urbano; der plan general de ordenacion urbana (PGOU) der Gemeinde legt die Einzelheiten fest.

Schutzgebiete und ihre Folgen

suelo no urbanizable, besonders geschützte Flächen (suelo protegido), Dienstbarkeiten und Risikogebiete schränken die Nutzung ein.

Vorkaufsrechte

Die Verwaltung kann sich in ausgewiesenen Gebieten die derechos de tanteo y retracto vorbehalten und so bei einem Verkauf eintreten. Der Käufer sollte prüfen, ob das Grundstück in einem solchen Gebiet liegt.

Grundlage: Landnutzung Spanien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-28.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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