Slowakei · Banská Štiavnica
Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten in Banská Štiavnica prüfen
Ein Grundstück kann Rechte tragen, die jemand anderem gehören. Sie stehen in einem Register, nicht im Exposé, und sie gehen auf den Käufer über.
Was überhaupt auf einem Grundstück liegen kann
Das Recht eines Nachbarn, über Ihren Grund zu fahren. Das Recht einer Person, bis an ihr Lebensende in einem Teil des Hauses zu wohnen. Das Recht eines Versorgers, eine Leitung zu unterhalten. Jedes davon mindert den Wert, und keines sieht man bei der Besichtigung.
Wo sie stehen und wo nicht
Die meisten stehen im Grundbuch oder im Eigentumsregister des Landes. Manche wirken auch ohne Eintragung, etwa wenn sie über lange Zeit ausgeübt wurden. Genau die sind die gefährlichen, weil ein sauberer Registerauszug sie nicht zeigt.
Eingetragene Lasten
Sie stehen in der Abteilung für Belastungen. Wer den Auszug liest, sieht sie, und wer ihn nicht liest, kauft sie mit.
Nicht eingetragene Nutzungen
Ein Weg, den der Nachbar seit dreißig Jahren benutzt, kann auch ohne Eintragung ein Recht begründen. Achten Sie auf sichtbare Spuren einer Nutzung durch andere.
Was ein Wohnrecht auf Lebenszeit wert ist
Es senkt den Wert erheblich, und zwar berechenbar: nach der statistischen Lebenserwartung der berechtigten Person und dem Mietwert des betroffenen Teils. Wer ein Objekt mit Wohnrecht zum vollen Preis kauft, zahlt zweimal.
Ob sie sich löschen lassen
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, und die kostet in aller Regel Geld. Rechnen Sie nicht damit, dass sich das nach dem Kauf klären lässt: Die Verhandlungsposition ist danach schlechter als davor.
Was in der Stadt Banská Štiavnica gilt
Auf der Baulücke gegenüber der ehemaligen Tabakfabrik in Banská Štiavnica darf ein Neubau zur Dolná-Straße hin drei oberirdische Geschosse haben, muss aber zur Remeselnícka-Straße hin bei zwei oberirdischen Geschossen bleiben.
Grundlage: Pamiatková rezervácia Banská Štiavnica - historické jadro a Kalvária, zásady ochrany pamiatkového územia (2004), Abschnitt C.1.10, Rezervná plocha RA8; Krajský pamiatkový úrad Banská Bystrica, in Kraft seit 01.10.2007
Auf der Baulücke an der Westseite des Kleinen Marktplatzes (Malé trhovisko) in Banská Štiavnica darf die Bauhöhe zwei oberirdische Geschosse nicht übersteigen, und das Dach muss in der für den Ort traditionellen Form ausgeführt werden.
Grundlage: Pamiatková rezervácia Banská Štiavnica - historické jadro a Kalvária, zásady ochrany pamiatkového územia (2004), Abschnitt C.1.10, Rezervná plocha RR10; Krajský pamiatkový úrad Banská Bystrica, in Kraft seit 01.10.2007
Die Rechtslage in der Slowakei
Welche Lasten es gibt
vecné bremená (Servitute) wie das Wegerecht, dazu Leitungsrechte und das gerichtlich bestellbare Zugangsrecht für ein Bauwerk, dem der Zugang nicht anders gesichert werden kann (§ 151o ods. 3 Občiansky zákonník). Das Recht aus der Last hängt entweder am Eigentum an einem Grundstück oder an einer bestimmten Person (§ 151n ods. 1); wer aus der Last eine fremde Sache nutzt, trägt die Erhaltungskosten anteilig mit (§ 151n ods. 3), und eine nur persönliche Last endet spätestens mit dem Tod des Berechtigten (§ 151p ods. 4).
Ob sie den Käufer binden
Die mit dem Eigentum verbundene Last geht mit dem Eigentum auf den Erwerber über, die nur einer Person zustehende nicht (§ 151n ods. 1 und 2 Občiansky zákonník). Vertraglich bestellt entsteht die Last erst mit dem vklad, der Eintragung in den kataster nehnuteľností: Rechte an Immobilien aus Vertrag entstehen, ändern sich und erlöschen erst mit dem vklad (§ 28 ods. 2 katastrálny zákon), systemweit wie das Eigentum selbst (§ 133 ods. 2 Občiansky zákonník). Daneben kann dasselbe Recht aber ganz ohne Eintragung entstehen: Die Slowakei kennt die Ersitzung von Dienstbarkeiten ausdrücklich, wer das Recht zehn Jahre lang als berechtigter Inhaber ausübt, erwirbt es durch vydržanie (§ 151o ods. 1 in Verbindung mit § 134 Občiansky zákonník, die Zeit des Rechtsvorgängers zählt mit). Das Katastralgesetz vermerkt ersessene, gesetzliche und behördlich begründete Rechte nur durch den záznam, einen Vermerk ohne jede Wirkung auf die Entstehung (§§ 5 ods. 2 und 34 ods. 1 katastrálny zákon). Eine ersessene Last steht deshalb in keinem Auszug, solange niemand den Vermerk beantragt hat, und bindet den Käufer trotzdem, weil sie am Grundstück hängt (§ 151n ods. 2 Občiansky zákonník).
Grundlage: Dienstbarkeiten Slowakei. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-20.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Lasten offenlegen?
Ja, soweit sie für Ihre Entscheidung wesentlich sind. Da sie meist eingetragen sind, hilft ihm ein Verschweigen ohnehin nicht: Sie können den Auszug selbst anfordern, und das sollten Sie vor jeder Unterschrift tun.
Gilt ein Wegerecht auch gegen mich als neuen Eigentümer?
In aller Regel ja. Eingetragene Lasten binden jeden Eigentümer, nicht nur den, der sie eingeräumt hat. Genau dafür sind sie eingetragen.
Weiter
- Was Sie in Banská Štiavnica vor dem Kauf prüfen sollten
- Kaufnebenkosten in Banská Štiavnica
- Den Energieausweis in Banská Štiavnica lesen und verstehen
- Die Eigentümergemeinschaft in Banská Štiavnica prüfen
- Einen Bau ohne Genehmigung in Banská Štiavnica erkennen
- Altlasten in Banská Štiavnica prüfen
- Widmung und Schutzgebiete in Banská Štiavnica prüfen
- Alle Themen in der Stadt Banská Štiavnica
- Wegerecht, Wohnrecht und andere Lasten prüfen
- Alle Orte in dieser Übersicht
- Zurück zur Übersicht für diese Rolle
Bereit, eine Immobilie zu prüfen?
In wenigen Minuten haben Sie einen vollständigen, vorsichtig gerechneten Bericht als PDF. Kein Termin, kein Papierkram.
Im Testbetrieb kostenlos. Danach 29,99 € je Bericht inkl. USt, ohne Abo.
Sie wollen Ihre eigene Immobilie bewerten? Hier entlang.
Auf dem Laufenden bleiben
Wir schreiben selten und nur, wenn es wirklich hilfreich ist: neue Funktionen, Markt-Einordnungen, Tipps rund um Kauf, Verkauf und Miete.