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Slowakei · Bardejov

Widmung und Schutzgebiete in Bardejov prüfen

Was Sie mit einem Grundstück vorhaben, muss die Widmung hergeben. Sie steht nicht im Grundbuch, sondern beim Planungsträger, und sie ändert sich ohne Ihr Zutun.

Die Frage vor allen anderen

Nicht wie das Grundstück heute genutzt wird, sondern wie es genutzt werden darf. Ein bebautes Grundstück muss nicht Bauland sein, und eine bestehende Nutzung ist nicht automatisch eine erlaubte.

Schutzgebiete und was sie verbieten

Ortsbildschutz, Denkmalschutz, Wasserschutz, Hochwasserzone. Jedes davon schränkt ein, was Sie ändern dürfen, und mehrere können gleichzeitig gelten.

Denkmal- und Ortsbildschutz

Betrifft schon den Austausch von Fenstern und die Farbe der Fassade. Die Mehrkosten einer denkmalgerechten Sanierung sind erheblich und werden fast nie eingerechnet.

Hochwasser- und Wasserschutz

Berührt nicht nur das Bauen, sondern auch die Versicherbarkeit. Ein Objekt in einer ausgewiesenen Zone ist gegen bestimmte Schäden teils gar nicht versicherbar.

Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand

In mehreren Ländern kann eine Gemeinde in einen abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten. Der Vertrag steht dann, aber der Käufer ist ein anderer. Ob das hier möglich ist, gehört vor die Unterschrift geklärt.

Was in der Stadt Bardejov gilt

In der Pamiatková rezervácia Bardejov, dem denkmalgeschützten historischen Stadtkern, dürfen denkmalgeschützte Gebäude nicht um weitere Geschosse aufgestockt werden. Bei Neubauten dürfen die Traufhöhen zudem nicht zu einer durchgehenden, einheitlichen Linie zusammengefasst werden. Die unregelmäßige historische Dachlinie von Bardejov bleibt maßgeblich.

Grundlage: Zásady ochrany pamiatkového územia, Pamiatková rezervácia Bardejov, Časť III Kapitel A Punkt A.4 Absatz 1 und 5; Krajský pamiatkový úrad Prešov, aktuelle Fassung 2006–2009

In der Denkmalzone von Bardejov ist eine nachträgliche Wärmedämmung der Straßenfassaden nicht zulässig, allenfalls Giebelmauern dürfen gedämmt werden. Bei Neubauten gelten Kunststoffverkleidungen, Betonfertigteil-, Keramik- und Metallverkleidungen sowie großflächige Verglasung ausdrücklich als unpassend.

Grundlage: Zásady ochrany pamiatkového územia, Pamiatková rezervácia Bardejov, Časť IV Kapitel A Punkt A.1.16 Absatz 6 und Punkt H.4 Absatz 4; Krajský pamiatkový úrad Prešov, aktuelle Fassung 2006–2009

Am Radničné námestie (Rathausplatz) von Bardejov steht das historische Dachprinzip der Bürgerhäuser unter Schutz: First quer zur Straße, Walm- oder Giebelabschluss, gebrannte Ton-Biberschwanzziegel. Dachgeschosse dürfen nicht durch Loggien, Balkone, große Oberlichter, Dachterrassen oder Dachhöfe belichtet werden. Dachterrassen sind damit ausgeschlossen.

Grundlage: Zásady ochrany pamiatkového územia, Pamiatková rezervácia Bardejov, Časť IV Kapitel A Punkt A.1.4 Absatz 4 und 14; Krajský pamiatkový úrad Prešov, aktuelle Fassung 2006–2009

Die Rechtslage in der Slowakei

Was auf diesem Grund erlaubt ist

Jede Gemeinde muss einen územný plán aufstellen; er legt die funktionale Nutzung fest (Wohnen, Grün, gemischt, Produktion). Grundlage ist das Gesetz Nr. 200/2022 Z.z. über die Raumordnung (zákon o územnom plánovaní), dessen Vorschriften überwiegend zum 1. April 2024 in Kraft traten, ein Rest (u. a. § 24, § 35, § 40 Abs. 2 und 4) erst zum 1. April 2025.

Schutzgebiete und ihre Folgen

Die im územný plán festgelegte Nutzung, Naturschutz und Gefahrenzonen schränken die Bebauung ein.

Vorkaufsrechte

Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde gibt es weder allgemein noch für Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als öffentlich-nützliche Bauten (verejnoprospešná stavba) ausgewiesen sind. Für solche Flächen sieht das Gesetz stattdessen eine Bestätigung durch Gemeinde oder Bauamt sowie im Bedarfsfall eine Enteignung gegen Entschädigung vor, aber kein Vorkaufsrecht.

Grundlage: Landnutzung Slowakei. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-08-19.

Häufige Fragen

Kann sich die Widmung nach dem Kauf ändern?

Ja. Planungen werden fortgeschrieben, und ein Eigentümer hat darauf nur begrenzt Einfluss. Ein Blick in laufende Planungsverfahren der Gemeinde ist deshalb Teil der Prüfung.

Wo bekomme ich die Auskunft?

Bei der Gemeinde oder der zuständigen Planungsbehörde, in mehreren Ländern auch online. Verlassen Sie sich nicht auf die Angabe im Exposé, sondern holen Sie die Auskunft selbst ein.

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