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Belgien · Brüssel

Altlasten in Brüssel prüfen

Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.

Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind

Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.

Was einen Verdacht begründet

Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.

Wer zahlt

Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.

Was das für den Preis bedeutet

Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.

Was im Gewest Brüssel gilt

In der Region Brüssel gilt für Wohnungsmieten ein eigenes Referenzmietgitter (grille indicative des loyers), das die zulässige Miete anhand von Fläche, Gebäudetyp, Gemeinde und Zustand der Wohnung errechnet. Seit Mai 2025 darf die vereinbarte Miete in Brüssel diesen Referenzwert um höchstens 20 Prozent übersteigen, eine feste Grenze, die es in den anderen beiden belgischen Regionen so nicht gibt. Liegt die Miete darüber, kann der Mieter vor der eigens dafür geschaffenen Paritätischen Mietkommission (commission paritaire locative) eine Herabsetzung verlangen. Wer in Brüssel eine Wohnung mietet, prüft deshalb zuerst den Referenzwert seiner Adresse, nicht nur den verlangten Preis.

Grundlage: Ordonnance vom 28.10.2021 zur Einrichtung der Commission paritaire locative; Ordonnance vom Mai 2025 zur Begrenzung auf 20 Prozent über dem Referenzmietgitter, Referenzwerte zuletzt im Januar 2026 an den Gesundheitsindex angepasst

Die Rechtslage in Belgien

Wo Altlasten verzeichnet sind

In Flandern führt die OVAM die Bodendaten; beim Verkauf ist ein bodemattest der OVAM verpflichtend. Wallonie und Brüssel haben eigene Dekrete.

Wer dafür haftet

Die Sanierungspflicht trifft den saneringsplichtige. Für den Käufer entscheidend: der Verkäufer muss vor dem compromis ein bodemattest der OVAM anfordern und dem Käufer mitteilen; unterbleibt das, kann der Käufer den Verkauf für nichtig erklären lassen.

Grundlage: Altlasten Belgien. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.

Häufige Fragen

Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?

Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.

Reicht ein Blick ins Register?

Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.

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