Frankreich · Elsass-Moselle
Altlasten im Elsass-Moselle prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Region Elsass-Moselle gilt
In Elsass-Moselle, also den Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle, gilt für den Grundstücksnachweis nicht das sonst landesweite französische System der publicité foncière, sondern ein eigenes Grundbuch (livre foncier). Es stammt aus der deutschen Zeit und wurde beim Rückfall an Frankreich 1924 bewusst beibehalten, weil es als verlässlicher galt. Ein eigener Grundbuchrichter prüft jede Eintragung, und das Register hält Dienstbarkeiten, Hypotheken und andere dingliche Rechte detaillierter fest als das Kataster im übrigen Land.
Grundlage: Loi du 1er juin 1924 mettant en vigueur la législation civile française dans les départements du Bas-Rhin, du Haut-Rhin et de la Moselle, Titre II (droit local, livre foncier)
Die Rechtslage in Frankreich
Wo Altlasten verzeichnet sind
Der Staat führt die Datenbanken BASOL (nachgewiesene Verschmutzung) und BASIAS (früher potenziell verschmutzende Tätigkeiten) sowie die secteurs d'information sur les sols (SIS), einsehbar über georisques.gouv.fr.
Wer dafür haftet
Primär haftet der letzte Betreiber der verschmutzenden Anlage (dernier exploitant). Beim Verkauf muss der Verkäufer den Käufer im État des Risques über eine bekannte Verschmutzung oder einen SIS informieren; unterbleibt das, kann der Käufer den Vertrag anfechten oder eine Minderung verlangen.
Grundlage: Altlasten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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