Frankreich · Korsika
Altlasten auf Korsika prüfen
Die Sanierungspflicht trifft in fast allen Rechtsordnungen auch den, der das Grundstück später kauft, und nicht nur den, der es verunreinigt hat.
Wo Verdachtsflächen verzeichnet sind
Es gibt dafür ein Register, und es ist in aller Regel einsehbar. Ein Blick hinein kostet wenig und beantwortet die Frage, die kein Verkäufer gern stellt.
Was einen Verdacht begründet
Die frühere Nutzung. Eine Tankstelle, eine Reinigung, eine Werkstatt, eine Aufschüttung unbekannter Herkunft, eine Deponie in der Nähe. Auch ein alter Heizöltank im Garten reicht.
Wer zahlt
Hier liegt der teuerste Punkt: Die Behörde wendet sich an den, der greifbar ist, und das ist der aktuelle Eigentümer. Ob er den Verursacher in Regress nehmen kann, ist seine Sache und dauert Jahre.
Was das für den Preis bedeutet
Ein bestätigter Verdacht macht ein Grundstück schwer finanzierbar und schwer verkäuflich. Beides zusammen drückt den Wert stärker als die reinen Sanierungskosten.
Was in der Region Korsika gilt
Korsika hat für den Grundstückskauf ein Problem, das es in dieser Form nirgends sonst in Frankreich gibt: Sehr viele Grundstücke haben bis heute keinen formellen Eigentumsnachweis, weil Erbschaften über Generationen nie notariell abgeschlossen wurden. Ein eigens dafür geschaffenes öffentliches Institut, das GIRTEC, hilft seit 2007, solche Eigentumstitel für korsische Grundstücke wieder aufzubauen, aber nur über einen Notar, nicht direkt für Privatpersonen. Ein Gesetz von 2017, zuletzt im April 2026 geändert, erlaubt es Miterben, die zusammen mindestens zwei Drittel der Erbanteile halten, das Grundstück zu verkaufen oder aufzuteilen, sobald ihre Eigentümerschaft notariell festgestellt ist. Diese Sonderregelung gilt bis Ende 2027. Wer in Korsika kauft, sollte deshalb vor der Unterschrift klären, ob der Verkäufer wirklich der alleinige, formell eingetragene Eigentümer ist.
Grundlage: Loi n° 2017-285 du 6 mars 2017 relative à l'adaptation des règles de publicité foncière applicables en Corse, Art. 2, geändert durch Art. 6 der Loi n° 2026-248 du 7 avril 2026, Sonderregelung befristet bis 31.12.2027; GIRTEC eingerichtet per Dekret vom 15.05.2007, Konventionsverlängerung vom 10.10.2017
Die Rechtslage in Frankreich
Wo Altlasten verzeichnet sind
Der Staat führt die Datenbanken BASOL (nachgewiesene Verschmutzung) und BASIAS (früher potenziell verschmutzende Tätigkeiten) sowie die secteurs d'information sur les sols (SIS), einsehbar über georisques.gouv.fr.
Wer dafür haftet
Primär haftet der letzte Betreiber der verschmutzenden Anlage (dernier exploitant). Beim Verkauf muss der Verkäufer den Käufer im État des Risques über eine bekannte Verschmutzung oder einen SIS informieren; unterbleibt das, kann der Käufer den Vertrag anfechten oder eine Minderung verlangen.
Grundlage: Altlasten Frankreich. Zuletzt am Gesetzestext geprüft: 2026-07-29.
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer einen Verdacht nennen?
Ja, wenn er davon weiß. Ein bekannter Altlastenverdacht ist ein Umstand, der offenbart werden muss, und ein Verschweigen trägt kein Haftungsausschluss.
Reicht ein Blick ins Register?
Als erster Schritt ja. Ein leeres Register heißt aber nur, dass nichts bekannt ist, nicht dass nichts da ist. Bei einer verdächtigen Vornutzung ersetzt es keine Bodenuntersuchung.
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